Anleger wegen fehlender Liquidität zwischenzeitlich geschlossener Immobilienfonds ggf. auch von der Verjährung zum Jahresende betroffen

Anleger wegen fehlender Liquidität zwischenzeitlich geschlossener Immobilienfonds ggf. auch von der Verjährung zum Jahresende betroffen
23.08.2011597 Mal gelesen
Als Folge der weltweiten Wirtschaftskrise im Jahre 2008 wurden einige, so genannte „offene“ Immobilienfonds zwangsweise wegen mangelnder Liquidität zu „geschlossenen“ Fonds. Hierzu gehören unter anderem vier Degi-Fonds der Axa-Immoselect und der Axa-Immosolutions, der KanAm Grundinvest Fonds, der Morgan Stanley P2 Value, der TMW Immobilien Weltfonds P, der SEB Immoinvest und von UBS der German Residental Property Fun und der 3 Sector Real Estate Europe. Anleger solcher Fonds fallen regelmäßig, da der Kauf noch vor dem 05.08.2009 abgeschlossen wurde, unter die alte Verjährungsfrist des Wertpapierhandelsgesetz, die eine taggenaue Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung von drei Jahre ab Kauf bestimmt.

Abweichendes ist der Fall, wenn zwischen dem Anleger und dem Kapitalvermittler (Banken) Verhandlungen über Schadensersatz laufen und diese noch nicht abgeschlossen sind, oder einseitig endgültig beendet worden sind. Auch wenn aufgrund vorsätzlichem, sittenwidrigem Verhaltens der Anlegevermittler der Anleger zu Schaden gelangt ist, kommt es zur Verlängerung der Verjährungsfrist.

Für den letztbenannten Fall gilt, sofern der Kauf im Jahre 2008 erfolgte, dass Ansprüche spätestens zum 31.12.2011 verjähren. Es ist daher empfehlenswert, das eigene Portfolio dahingehend zu untersuchen, ob ggf. eines der benannten Produkte oder ein vormals offener Immobilienfonds, der nunmehr aus Liquiditätsengpässen geschlossen werden musste, sich darin befindet. Regelmäßig sind bei den Vermittlungen dieser Anlageprodukte bewusst oder unbewusst Beratungsfehler seitens der Vermittler begangen worden. Häufigster Fehler dürfte sein, dass die beim Verkauf anfallenden Innenprovisionen (so genannte Kickback) den Anlegern verschwiegen wurden. In einem solchen und anderen Fällen ist es ratsam, den spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann schnell und kostengünstig die Erfolgsaussichten einschätzen und, sofern die Zeit drängt, den Anspruch auch über das Verjährungsende kostengünstig weiter bestehen lassen und geltend machen.