LG Köln verurteilt Deutsche Bank zur Zahlung von Schadensersatz an ehemalige Aktionäre der Postbank

ALBIS Capital AG & Co. KG i.L. (jetzt RvH AG & Co. KG i.L.) kündigt Fortsetzung der Gesellschaft an
25.10.2017311 Mal gelesen
Weitere Milliardenzahlungen an betroffene Postbank-Aktionäre möglich - jetzt Ansprüche sichern!

Seit mehreren Jahren ist die Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Mit aktuellen Urteilen vom 20.10.2017 hat das Landgericht Köln erstinstanzlich festgestellt, dass ehemaligen Postbank-Aktionären, die anlässlich des Übernahmeangebots oder im Rahmen des "Squeeze-Out"-Verfahrens mit weniger als 57,25 EUR je Aktie abgefunden wurden, Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages zuzüglich Zinsen zusteht. Im Maximalfall drohen der Deutschen Bank AG Nachzahlungen in einer Größenordnung von bis zu drei Milliarden EUR. Das Landgericht Köln sah es als erwiesen an, dass die Deutsche Bank AG bereits ab dem Jahr 2008, als sie als Minderheitenaktionärin noch unter 30% der Postbank-Aktien besaß und damit noch nicht verpflichtet war, den übrigen Postbank-Aktionären ein Übernahmeangebot zu unterbreiten, tatsächlich bei der Postbank AG das Sagen hatte. Das Übernahmeangebot unterbreitete die Deutsche Bank AG erst im Jahr 2010 - zu einem Kurs von lediglich 25 EUR.

Da die Deutsche Bank AG nach Ansicht des Landgerichts Köln aber bereits ab dem Jahr 2008 im Hause der Postbank die Entscheidungsträgerin war und zu diesem Zeitpunkt ein Übernahmepreis von 57,25 EUR zu bezahlen gewesen wäre, steht den früheren Aktionären der Postbank AG, die das Übernahmeangebot der Deutschen Bank AG vom 7.10.2010 in Höhe von 25,00 EUR angenommen haben, laut vorliegenden Urteilen des LG Köln ein Nachzahlungsanspruch in Höhe von bis zu 32,25 EUR zuzüglich Zinsen zu. Aktionäre, die das damalige Übernahmeangebot in Höhe von 25,00 EUR nicht angenommen hatten und per "Squeeze-Out"-Verfahren zu einem Preis von 35.05 EUR je Aktie aus der Postbank AG gedrängt wurden, haben laut Ansicht der für das Verfahren zuständigen Richter ebenfalls einen entsprechenden Schadensersatzanspruch in Höhe des Differenzbetrages zu 57,25 EUR.

Da diese Schadensersatzansprüche zum Ende des Jahres 2017 zu verjähren drohen, sollten betroffene Postbank-Aktionäre rasch handeln und verjährungshemmende Maßnahmen wie beispielsweise Klage oder Mahnbescheid gegenüber der Deutschen Bank AG einleiten lassen. Eine kostenfreie Registrierung ist betroffenen Postbank-Aktionären möglich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Greger & Collegen

https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/

bzw. unter der E-Mail-Adresse: postbank-aktionaere@dr-greger.de. Nach Registrierung erhalten Sie kostenlos weitere Informationen.