Schadensersatz gegenüber der Mietwagenfirma

Aktienrecht
27.05.2008 1010 Mal gelesen

Nahezu jeder Autofahrer wird schon einmal folgendes Problem gehabt haben: Er hat einen Unfall erlitten, sein KFZ ist nicht mehr fahrbereit und muss in die Werkstatt. Schnellstens muss ein Ersatzfahrzeug her. Man geht zu Firma xy und leiht sich ein KFZ, meist von einer freundlichen Dame am Schalter. Das böse Erwachen kommt meistens dann, wenn es ums Bezahlen geht.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung begleicht nämlich ledig die "normalen" Mietwagenkosten, also die Kosten, die bei einer ganz normalen Autovermietung anfallen würden. Hier wurde aber das Fahrzeug aufgrund eines Unfalles angemietet. Die meisten Verleiher rechnen dann nach einem erhöhten Unfallersatztarif ab, der wesentlich höher liegt, als der sog. "normale" Tarif". Hat der Verleiher nunmehr den geschädigten Autofahrer nicht über den erhöhten Tarif informiert, so hat dieser gegen den Autovermieter einen Schadensersatzanspruch, da eine Aufklärungspflicht besteht (vgl. auch BGH, DAR, 206, 571 und auch BGH Urteil vom 24.10.2007 - XII ZR 155/05).

Demnach gibt es zumindest einen Ausweg, um seine erhöhten Kosten wiederzubekommen.