Abmahnung: RAe ARNOLD RUESS für Sony

Abmahnung
19.12.202249 Mal gelesen
Die ARNOLD RUESS Rechtsanwälte für die Sony Interactive Entertainment Inc. und die Sony Interactive Entertainment Europe Limited ab.

Die ARNOLD RUESS Rechtsanwälte aus Düsseldorf mahnen für die Sony Interactive Entertainment Inc. aus Japan und die Sony Interactive Entertainment Europe Limited aus Großbritannien Markenrechtsverletzungen und Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzungen ab.

Inhalt der Abmahnung:

Von der Abmahnung betroffen ist ein Online-Händler. Dieser soll im Internet Controller für die Sony PlayStation4 zum Kauf angeboten haben. Bei den durch den abgemahnten Online-Händler zum Kauf angebotenen Controllern soll es sich laut Abmahnung um Plagiate/ Fälschungen gehandelt haben. Dies wurde im Rahmen eines durchgeführten Testkaufs ermittelt.

Durch das Anbieten der Plagiate zum Kauf habe der Abgemahnte die Markenrechte der Rechteinhaber verletzt.

Gerügt wird eine Verletzung:

-  der Unionsmarke UM 009230723 (Wort-/Bildmarke) – eingetragen zugunsten der Sony Interactive Entertainment Inc.

- der Unionsmarke UM 008689011 (Bildmarke) -  eingetragen zugunsten der Sony Interactive Entertainment Europe Limited

-  des Gemeinschaftsgeschmacksmusters 002232132-0003 – eingetragen zugunsten der Sony Interactive Entertainment Inc.

Forderung aus der Abmahnung:

Der abgemahnte Online-Händler wird seitens der abmahnenden Kanzlei aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem soll der Abgemahnte die streitgegenständliche Ware vernichten. Auch ein Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch wird geltend gemacht. Der Abgemahnte soll unter anderem Anwaltskosten aus einem Gesamtstreitwert in Höhe von 1.000.000,00 Euro zahlen. Dabei beläuft sich der Streitwert für die Markenrechtsverletzung auf 250,000,00 Euro und für die Geschmacksmusterverletzung auf 750.000,00 Euro.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.