JBB Rechtsanwälte mahnen für die Sky Deutschland Fernsehen GmbH ab

Abmahnung
28.06.202113 Mal gelesen
Die JBB Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Sky Deutschland Urheberrechtsverletzungen durch die öffentliche Ausstrahlung eines Bundesliga Spiels ab.

Die JBB Rechtsanwälte aus Berlin mahnen im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG Urheberrechtsverletzungen durch die öffentliche Ausstrahlung eines Bundesliga Spiels ab.

Die JBB Rechtsanwälte verschickten gegenwärtig eine Abmahnung für die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzungen. 

Über die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG:

Sky Deutschland ist einer der größten deutschen Anbieter von Pay-TV-Fernsehprogrammen. Zudem zeigt Sky Live-Übertragungen der meisten Spiele der Fußball-Bundesliga, der 2. Bundesliga, sowie UEFA Champions League und DFB-Pokal Spiele.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Betroffenen der Abmahnung wird vorgeworfen, ein Bundesliga Spiel unerlaubt öffentlich ausgestrahlt zu haben, ohne die notwendigen Nutzungsrechte innezuhaben. Die Ausstrahlung habe während eines Kontrollbesuchs stattgefunden. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung im Sinne der §§ 2 Nr. 6, 15 Abs. 2, 22 UrhG dar.

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund dieser urheberrechtlichen Rechtsverletzung fordern die JBB Rechtsanwälte von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird die Erstattung der entgangenen Lizenzeinnahmen in Höhe von 3.720 Euro gefordert, welche auf 500 Euro reduziert werden könne, wenn der Abgemahnte einen Abonnementvertrag mit Sky abschließe.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.