Waldorf Frommer mahnt für AUGUST Image LLC Urheberrechtsverletzung ab

Abmahnung
16.11.202012 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrage der AUGUST Image LLC eine angebliche Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild (hier eine Fotografie) ab.

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrage der AUGUST Image LLC eine angebliche Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild (hier eine Fotografie) ab.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wir von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen, er habe eine Fotografie unberechtigt verwendet. Durch das Veröffentlichen der besagten Fotografie im Internet, habe der Abgemahnte diese öffentlich zugänglich gemacht. Rechteinhaberin für die Rechte an diesem Lichtbild sei die AUGUST Image LLC.
Der Abgemahnte habe somit eine Urheberrechtsverletzung zu Lasten der August Image LLC begangen.

Forderungen der Abmahnung: 

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert den Abgemahnten im Namen der AUGUST Image LLC auf, eine beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Zudem soll Auskunft erteilt werden.
Im Weiteren wird der Abgemahnte dazu aufgefordert die Rechtsanwaltsgebühren nach dem jeweiligen Streitwert zu zahlen. Ebenso wird der Abgemahnte aufgefordert Lizenzersatz und Schadensersatz (nach dem jeweiligen Gegenstandswert) zu leisten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.