Abmahnung der iParts GmbH durch FAREDS Rechtsanwälte (OS Link)

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
11.05.202069 Mal gelesen
Die iParts GmBH mahnt Ebay-Händler mir den Rechtsanwälten FAREDS ab

Uns liegen aktuell zahlreiche Abmahnungen der iParts GmbH, vertreten durch die uns aus anderen Verfahren gut bekannten FAREDS Rechtsanwälte (u.a. Abmahnungen für T. & D. Versand GbR) zur Prüfung und Verteidigung vor. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.

 

Zum Hintergrund 

Die iParts GmbH ist im Bereich der Reparatur und des (online) Vertriebs von Handys, Smartphones und Tablets tätig. 

Sie lässt nunmehr Mitbewerber durch die FAREDS Rechtsanwälte abmahnen. Die Kanzlei ist uns bereits aus vergangenen Abmahn-Fällen bekannt. Lesen Sie hier u.a. unseren Artikel zu T. & D. Versand GbR, welcher einen vergleichbaren Sachverhalt zum Inhalt hat:

https://www.anwalt24.de/fachartikel/abmahnung/54346

 

Abgemahnt wurde vorliegend ein Ebay Händler aus dem gleichen Segment. Es wird das Fehlen eines anklickbaren OS-Links (Link zu Streitbeilegungsplattform nach ODR-Richtlinie) gerügt.

 

Es wird binnen Frist die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie Zahlung der Anwaltsgebühren für die Tätigkeit der FAREDS Rechtsanwälte i.H.v. 887,02 Euro (Streitwert 10.000,- Euro).

 

Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten!

Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen! Wenn Sie online gewerblich Waren verkaufen, haben Sie eine Vielzahl von Informationspflichten zu erfüllen, welche für einen juristischen Laien nur schwer zu überblicken und zu erfüllen sind.

Bereits hier ist anwaltlicher Rat sinnvoll.

Sollten Sie bereits eine derartige Abmahnung erhalten haben, so ist es noch nicht zu spät tätig zu werden.

Geben Sie keine vorschnellen Unterlassungserklärungen ab, da diese vorformulierten Erklärungen oftmals zu weit gefasst sind und so schnell existenzielle Folgen für Sie haben können. 

Es sollte anwaltlich geprüft werden, ob überhaupt der geltend gemachte Verstoß vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgeben werden. 

Auch die geltend gemachten Anwaltsgebühren dürften rechtlich zu überprüfen sein, da unseres Erachtens ein zu hoher Streitwert angesetzt worden sein dürfte.

Hier kann bares Geld gespart werden!

 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

 

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal 

www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)