Abmahnung der Handy Deutschland GmbH durch Rechtsanwalt Scholz | Ausweis der Mehrwertsteuer

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
06.06.201923 Mal gelesen
Abgemahnt wurde vorliegend eine unzureichende Information über die enthaltene Mehrwertsteuer bei einem Verkaufs-Angebot. Wir klären für Ihren individuellen Einzelfall, wie diese anzubringen sind und worauf Sie achten sollten.

Die Abmahner

Handy Deutschland GmbH betreibt einen Online-Verkaufsshop im Bereich Mobilfunkgeräte. Käufer können dabei aus zahlreichen Modellen und Anbietern Handys wählen und diese nach Belieben mit Verträgen kombinieren.

Das in Hannover ansässige Unternehmen wird im aktuellen Fall durch Rechtsanwalt Scholz, ebenfalls aus Hannover, vertreten.

Der Vorwurf

Die Abmahnung bezieht sich auf einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Es werden Produkte auf Ebay angeboten, die keine oder nur unzureichende Angaben zur Mehrwertsteuer aufweisen sollen. 

Die Forderung

Es werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der angefallenen Anwaltskosten in Höhe von 958,19? (Gegenstandswert: 12000?) gefordert.

Unsere Einschätzung

Nicht selten werden Händler wegen fehlenden oder fehlerhaften Angaben zur Mehrwertsteuer abgemahnt.

Schützen Sie sich, indem Sie die Mehrwertsteuer auf Ihren Produkten bzw. in Ihren Angeboten deutlich angeben: Dies können Sie beispielsweise mithilfe eines Sternchens (*) mit weiterführendem Vermerk oder mit dem Zusatz "inkl. MwSt" lösen.

Unser Rat

Gerne beraten wir Sie und stehen Ihnen bei sämtlichen juristischen Fragen zur rechtskonformen Angebotsgestaltung zur Verfügung.

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, da Sie die Mehrwertsteuer falsch oder gar nicht angegeben haben, unterstützen wir Sie mit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Sollte eine Modifizierung der Unterlassungserklärung notwendig sein, da diese wie häufig sehr weit gefasst ist, nehmen wir auch diese gerne für Sie vor.

Nehmen Sie möglichst zeitnah Kontakt mit uns auf, um innerhalb der Frist aktiv zu werden. Nehmen Sie vor der anwaltlichen Prüfung der Abmahnung keine voreiligen Überweisungen vor und unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung erst nach Rücksprache mit uns.

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)