Abmahnung der CAS-Discount GmbH durch klier & Ott Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft wegen unzureichenden Garantiebedingungen

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
27.05.201952 Mal gelesen
Bieten Sie z.B. Produkte mit weiteren Herstellergarantien an, so müssen die zugehörigen Bedingungen und weitere Informationen zwingend angegeben werden. Fehlen diese, sind teure Abmahnungen häufige Folge. Wir helfen Ihnen.

Der Abmahner

Uns erreichte eine Abmahnung durch die CAS Discount GmbH, welche von der Berliner Kanzlei Klier & Ott ausgesprochen wurde. Die CAS Discount GmbH ist auf den Verkauf von Elektronik und Handyzubehör wie Handyhüllen und Kopfhörer spezialisiert.

Der Vorwurf

Gerügt wird eine veraltete bzw. fehlerhafte Widerrufserklärung. Zusätzlich wird wegen einer pauschalen Garantie abgemahnt, in der keine Informationen zu Inhalt und Bedingungen gegeben werden und somit gegen die Vorschriften für Fernabsatzverträge verstoßen würde.

Die Forderung

Neben der Übernahme der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 ? (Gegenstandswert 20.000 ?) wird die Abgabe einer unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Darin ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 ? für Zuwiderhandeln vorgesehen wie auch eine Auskunftserteilungs- sowie Schadenersatzpflicht.

Unsere Einschätzung

Für den Fall einer "Garantie" müssen die Garantiebedingungen zwingend erläutert werden und auch ein Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegeben werden.

Auch wenn die Abmahnung grundsätzlich berechtigt erscheint, haben Sie gute Chancen, die Nachteile für Sie zu verhindern oder zumindest zu verringern.

Unser Rat

Die regelmäßig zu weitreichend formulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unterschrieben werden, sondern stattdessen eine modifizierte Form erstellt werden.

Die Auskunftserteilungspflicht muss ebenfalls ernst genommen werden, da sie der Vorbereitung einer Schadenersatzforderung dient. Sie sind aber nicht zu umfangreichen Auskünften verpflichtet, sondern nur zu ganz bestimmten. Welche das genau sind, ist von Ihrem individuellen Einzelfall abhängig und sollte von einem Rechtsanwalt überprüft werden. Sprechen Sie uns gerne an und wir stehen Ihnen bereits im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung beratend zur Seite.

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)