Abmahnung durch Harald Durstewitz Dachs Deutschland durch die FAREDS Rechtsanwälte | Widerrufsfrist

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
18.03.2019133 Mal gelesen
Bieten Sie Ihre Produkte gewerblich im Internet an? Dann müssen Sie bestimmte Informationspflichten einhalten. Doch dazu gehört auch, dass die dargebotenen Infos an allen Stellen übereinstimmen - sonst kann eine Irreführung der Verbraucher vorliegen. Abmahnungen sind dann häufig die Folge.

Der Abmahner

Harald Durstewitz bzw. Dachs Deutschland, Betreiber des Online-Shops www.chirugische-instrumente-dachs.de, lässt über die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen.

Der Vorwurf

Der Abgemahnte, der ebenfalls wie Dachs Deutschland Reitzubehör vertreibt, benutze eine veraltete Widerrufserklärung. In dieser beginne die Widerrufsfrist mit Vorliegen der Widerrufsbelehrung und nicht - wie gesetzlich geregelt - mit Erhalt der Ware. Verbraucher würden so nicht nur über die geltende Rechtslage getäuscht, sondern dies stelle auch ein wettbewerbswidriges Verhalten gemäß § 3, 3a UWG dar.

Die Forderung

Es wird sowohl der Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,02 ? gefordert als auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit vom Abmahner einseitig bestimmbarer Vertragsstrafenhöhe.

Unsere Einschätzung

Die Anhaltspunkte für die Rechtsmissbräuchlichkeit (zu hoher Streitwert, Massenhaftigkeit der Abmahnungen) sollten durch einen Fachanwalt genauer geprüft werden. Sie sollten ohne anwaltliche Beratung insbesondere nicht voreilig eine Vertragsstrafenregelung unterschreiben, die der Gegenseite die Möglichkeit der einseitigen Bestimmung gibt.

Unser Rat

Eine Modifikation der zu weit gefassten Unterlassungserklärung ist für den Fall einer berechtigten Abmahnung unbedingt anzuraten und sollte nach einer anwaltlichen Prüfung vorgenommen werden. Es empfiehlt sich nicht, die Abmahnung zu ignorieren und so gerichtliche Schritte zu riskieren. Die optimale Reaktion auf eine derartige Abmahnung kann nur von einem Anwalt für den jeweiligen Einzelfall ermittelt werden.

Sprechen Sie uns deshalb an, bevor Sie auf eigene Faust die Erklärung unterschreiben, Zahlungen tätigen oder gar mit den Abmahnern Kontakt aufnehmen. Wir sind gerne für Sie da - eine Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

 

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)