Abmahnung von Sylke Henneken durch die Anwaltskanzlei Rabeneick und Schellenberg | Wettbewerbswidrige Angebote

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
20.02.201993 Mal gelesen
Vertreiben Sie Ihre Produkte gewerblich, so müssen Sie auch online bestimmte Pflichtinformationen für Verbraucher bereithalten - dazu gehört auch eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Tun Sie dies nicht, lässt eine Abmahnung meist nicht lange auf sich warten - gerne helfen wir Ihnen hier weiter.

Die Abmahner

Frau Sylke Henneken bietet in dem Onlinehandel etsy.com unter dem Mitgliedsnamen LederPuschenWelt ( https://www.etsy.com/de/shop/LederPuschenWelt ) Waren an. LederPuschenWelt ist dabei eine Shop-Seite, die von Frau Henneken betrieben wird und die verleichbar mit etwa dem Ebay-Shop oder dem Amazon-Schaufenster ist.  

Der Vorwurf

Frau Henneken wirft einem Konkurrenten vor, in wettbewerbswidriger Weise Angebote auf der Seite etsy.com veröffentlicht zu haben. Dabei belehrt der Konkurrent bzw. Abgemahnte nicht über die Widerrufsrecht, das allen Kunden zu steht. Durch dieses Unterlassen, werden den Verbrauchern Widerrufsmöglichkeiten verwehrt.

Die Forderung

Das Verhalten soll mit sofortiger Wirkung eingestellt werden. Frau Henneken bittet um Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und um eine Schadensersatzzahlung. 

Unsere Einschätzung

Das Gesetz schreibt in Art. 246a Abs. 2 EGBGB vor, dass eine Widerrufsbelehrung zu erfolgen hat, wenn dem Verbraucher nach § 312g Abs. 1 BGB ein solches Recht zusteht. Dabei muss der Verkäufer auf die Bedingungen, Fristen und das Verfahren hinsichtlich des Widerrufsrechts hinweisen und ein Muster zur Geltendmachung dieser Rechte bereitstellen. Dem Verbraucher steht es dann frei, ob er dieses Musterformular verwendet, ein eigenes Dokument mit allen wichtigen Angaben erstellt oder das Produkt gleich an den Verkäufer zurückschickt.

Unser Rat

Halten Sie sich an die gesetzlichen Regelungen, denn ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht kann schnell zu einer Abmahnung führen. Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten, weil Sie ebenfalls gegen die Informationspflichten verstoßen haben, dann sollten Sie anwaltlichen Rat einholen. Wir informieren Sie gerne über Ihre Rechte und nehmen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Sprechen Sie uns an - wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)