Die Abmahner
Die in Köln ansässige Rimowa GmbH (Hohe Straße 139, Köln) vertreibt Koffer mit einem Rillenmuster sowie unterschiedliche Accessoires (Koffergürtel, -anhänger, Iphone-Cases und Kleinlederwaren). Die Firma verkauft diese Koffer seit 70 Jahren, wobei das Rillenmuster vielen Kunden als Wiedererkennungsmerkmal dient.
Rechtsanwalt von Kreisler vertritt diesen Fall.
Der Vorwurf
Die Firma wirft der Abgemahnten vor, dieses einprägsame und für Rimowa-Koffer stehende Element der Rillen nachgeahmt zu haben. Diese Nachahmung stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, genau genommen gegen § 4 Nr. 3 a) UWG und § 4 Nr. 3 b) UWG dar.
Die Forderung
Mit der Abmahnung geht die Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung einher, um das Verhalten für die Zukunft unter Strafe zu stellen. Weiterhin werden Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Die Anwaltskosten belaufen sich hier auf 3416,90 ? und müssen ebenfalls vom Abgemahnten getragen werden.
Unsere Einschätzung
Es bedarf vorab einer juristischen Prüfung, ob die Rillen der Koffer wirklich ein prägendes Element darstellen und die Kunden deshalb diese Koffer kaufen und wiedererkennen.
Eine Nachahmung liegt nur dann vor, wenn die Koffer des Abgemahnten eine starke Ähnlichkeit zu den Koffern von Rimowa aufweisen. Beide Produkte müssten folglich derart ähnlich sein, dass eine Verwechslung für die Käufer durchaus möglich erscheint. Dabei muss auf den gesamten Koffer inkl. Rillen abgestellt werden und der Nachahmer muss von den Rimowa-Koffern Kenntnis erlangt haben. Da vorliegend die Koffer von Rimowa am Markt angeboten werden, ist durchaus davon auszugehen, dass der Abgemahnte diese Koffer kannte. Inwiefern nun eine Nachahmung vorliegt, bedarf dennoch einer genauen Prüfung.
Unser Rat
Falls Sie eine Abmahnung von Rimowa erhalten haben, in der Ihnen eine Nachahmung vorgeworfen wird, sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Eine juristische Prüfung kann Aufschluss darüber geben, ob Ihre Abmahnung rechtmäßig erstellt wurde oder nicht. Wir stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite und nehmen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, denn die Fristwahrung ist äußerst wichtig, um die Einleitung gerichtlicher Schritte zu vermeiden!
Die Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung ist bei uns unverbindlich und kostenlos. Sprechen Sie uns gerne an!
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)