Porsche Diesel Skandal Panamera? Rechte und Ansprüche? Fachanwalt aus Stuttgart informiert kostenfrei!

Abmahnung
23.07.201853 Mal gelesen
Dieselskandal bei Porsche weitet sich auf das Modell Panamera aus. Widerruf der Autokredite und Leasingverträge prüfen lassen!

Nach einem aktuellen Bericht des Spiegels weitet sich der Diesel Skandal bei Porsche nun auch auf das Luxusauto Panamera aus. 

Wie der Spiegel unter Berufung auf Informationen aus dem Bundesverkehrsministerium in Berlin meldete, werde das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) "in Kürze" eine verpflichtende Aktion anordnen. Grund sei ein erhöhter Ausstoß schädlicher Stickoxide. Damit würde es kein einziges legales Dieselmodell von Porsche mehr geben.

Letzten Freitag wollte sich Porsche auf die Meldungen noch nicht äußern.

Sollte sich der Verdacht hier aber bestätigen rollt eine weitere Klagewelle auf Porsche, nun wegen des Luxusauto Panamera, zu.

Geschädigte Autobesitzer sollten sich auf jeden Fall von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über die vielfältigen  Handlungsmöglichkeiten, wie den Widerruf eines etwaigen Autokredites oder Leasingvertrages, zeitnah informieren lassen.

Durch die Abgasmanipulation können Diesel-Fahrer betroffener Fahrzeuge Schadensersatzansprüche gegen Porsche geltend machen und das Fahrzeug gegen eine entsprechende Erstattung an den Hersteller zurückgeben. Hierbei bleibt allerdings wohlmöglich nicht mehr viel Zeit, da die Ansprüche am 31.12.2018 verjähren können.

Die geschädigten Dieselbesitzer können nach der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung das manipulierte Fahrzeug, auch nach Softwareupdate, zurückgeben und erhalten den Kaufpreis zurück. Gegebenenfalls muss nur eine geringe Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen werden.

Weitere Option:

Widerruf von Autokreditverträgen, keine Verjährung des Widerrufsjokers

Bei finanzierten Autokäufen besteht eine weitere relativ bequeme rechtliche Rückabwicklungsmöglichkeit, es ist die Rede vom Widerruf des Kreditvertrages wegen Fehler und Lücken der Widerrufsbelehrung, der so genannte Widerrufsjoker.

Da der Widerruf bei Kreditverträgen ab dem 01.11.2002 nicht verjährt, können insbesondere auch Besitzer von alten Dieselfahrzeugen die Widerrufsmöglichkeit heute noch nutzen.

Rechtsschutzversicherungen sogar Autoversicherungen, wie ADAC, übernehmen in der Regel die Kosten der anwaltlichen Vertretung.

Auch insoweit existieren bereits zahlreichen verbraucherfreundliche Urteile.

Eser Rechtsanwälte vertreten sie auch gegenüber den Rechtschutzversicherungen und holen kostenfrei die Deckungszusage ein.

Eser Rechtsanwälte bieten für interessierte Anleger daneben eine erste kostenfreie Beratung an.

Es empfiehlt sich, die Kontaktaufnahmemöglichkeiten auf der Homepage der Kanzlei

www.eser-law.de

zu verwenden.