DSGVO-Abmahnungen (Teil 2)

Abmahnung
04.06.2018451 Mal gelesen
Weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen unmittelbar mit Geltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

In den letzten Tagen erreichten uns weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die Rechtsanwalt Orhan Aykac von der A - Anwaltskanzlei aus Augsburg wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausspricht.

Die DSGVO gilt seit dem 25.05.2018. Prompt sind uns Abmahnungen übersandt worden, die der Augsburger Rechtsanwalt noch am gleichen Tage im Namen einer Firma Erich Andreas Speck Dienstleistungen auf den Weg gebracht hat.

Jetzt erreichen uns weitere Abmahnungen aus der A - Anwaltskanzlei. Nahezu wortidentisch mahnt Rechtsanwalt Orhan Aykac mit Datum vom 28.05.2018 nun im Namen seiner Mandantin Mahnaz Nikakhlagh ab. Der Vorwurf des auch diesmal 7-seitigen Abmahnschreibens ist allerdings nahezu wortidentisch - es geht erneut um fehlerhafte Datenschutzerklärungen im Rahmen von Internetauftritten.

Nach sehr umfangreichen Ausführungen zur DSGVO und der (vermeintlichen) Rechtslage weist Rechtsanwalt Aykac die Empfänger seiner Abmahnungen ebenfalls auf die Sanktionen für Wettbewerbsverstöße durch Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des gesamten weltweiten Vorjahresumsatzes hin. Anschließend sollen die Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Abmahnerin abgeben. Zusätzlich werden die Empfänger der Abmahnung zur Erstattung der Abmahnkosten (Rechtsanwaltsgebühren) aufgefordert. Anwalt Aykac legt seinen Abmahnungen auch hier einen Gegenstandswert von 7.500,00 EUR zugrunde. Dabei handele es sich, so der abmahnende Anwalt wörtlich, um den "Jahreswert der Kosten für die vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung der DSGVO".

Weitere Informationen zu den Abmahnungen der A - Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Orhan Aykac, finden Sie auf unserer Internetseite unter

https://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-mahnaz-nikakhlagh-wegen-dsgvo.html

Die Anzahl der Fälle sowie die Art und Weise des standardisierten Abmahnens lässt den Verdacht aufkommen, dass die abmahnende Anwaltskanzlei nur auf den Startschuss am 25.05.2018 gewartet hat, um ihre Abmahnungen auf den Weg zu bringen.