Abmahnung durch Waldorf Frommer – Sony Music lässt P!nk Album Beautiful Trauma schützen

Abmahnung
02.02.2018 155 Mal gelesen
Medienunternehmen sehen sich im digitalen Zeitalter zunehmend in ihren Urheberrechten bedroht. Zurecht wie sich rausstellt, da sie nicht nur an der Durchsetzung des Urheberpersönlichkeitsrechts begründetes Interesse haben, sondern besonders an den Verwertungsrechten ihrer Werke. Um diese Rechte zu w

Medienunternehmen sehen sich im digitalen Zeitalter zunehmend in ihren Urheberrechten bedroht. Zurecht wie sich rausstellt, da sie nicht nur an der Durchsetzung des Urheberpersönlichkeitsrechts begründetes Interesse haben, sondern besonders an den Verwertungsrechten ihrer Werke. Um diese Rechte zu wahren werden Rechtsanwaltskanzleien wie die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt, um gegen Verletzungen des Rechts am geistigen Eigentum mit Abmahnungen und Klagen vorzugehen. Die Verletzung liegt in der urheberrechtlich geschützten Vervielfältigung und Verbreitung der Werke wie das von der Künstlerin P!nk Beautiful Trauma, woran Sony Music Entertainment die Recht hält. Auch in diesem Zusammenhang mahnte Waldorf Frommer zuletzt Betreiber von sogenannten Filesharing-Plattformen ab, die ohne die notwendige Zustimmung Sonys das genannte nach § 2 Abs.2 Nr.2 UrhG geschützte Werk zum Download anbietet, mithin verbreitet. So liegt jedoch auch im bloßen Nutzen des Filesharings eine Rechtsverletzung, da das wirtschaftliche Interesse der Medienunternehmen wesentlich beeinträchtigt wird.

Wie regiere ich richtig, wenn ich eine Abmahnung durch Waldorf Frommer empfangen habe?

Sie sollten sich zunächst nicht unter Druck setzen lassen und auf die Forderungen aus dem Abmahnschreiben reagieren. Dies sind zumeist eine Schadenersatzforderung in Höhe mehrerer hundert Euro, sowie eine Unterwerfungserklärung, geläufiger als Unterlassungserklärung bekannt und dient dem präventiven Ausschluss der Wiederholungsgefahr. Diese gilt es unter keinen Umständen zu unterschreiben, da dies als Eingeständnis gegen Sie verwertet werden kann und im weiteren Verlauf die Möglichkeiten gegen die Abmahnung vorzugehen erheblich mindert. Waldorf Frommer verschickt die Abmahnungen nachdem sie den Anschlussinhaber der IP-Adresse ermittelt haben und vermutet lediglich dahinter den Störer, worin keinesfalls ein eindeutiger Beweis für den Verursacher der Rechtsverletzung liegt. Aufgrund dieser bloßen Vermutung ist es wahrscheinlich die Schadensersatzforderung deutlich mindern zu können oder gar keiner Forderung nachkommen zu müssen, da die Beweislage gänzlich ungenügend ist.

  1. Nicht voreilig an Waldorf Frommer zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt hinzuziehen!
  5. Frist wahren!

Wir von abmahnhelfer.de bieten Ihnen im Falle einer empfangenen Abmahnung eine kostenlose Erstberatung. Unsere Anwälte werden Ihren Fall analysieren, um Ihnen eine Einschätzung zu geben mit welchen Risiken, Kosten und weiteren Konsequenzen Sie zu rechnen haben. Wir sind für Ihr Anliegen auf unserer Homepage sowie telefonisch offen und hilfsbereit!