The Big Bang Theory – Waldorf Frommer mahnt ab

Rechtsanwalt Johannes von Rüden
12.01.2018138 Mal gelesen
Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen zu The Big Bang Theory. Wir erklären, was das bedeutet und was zu tun ist.

Warner Bros. Germany mandatiert Waldorf Frommer

Urheberrechtsschutz ist in Zeiten des Internets wichtiger denn je. Das Web bietet etliche Möglichkeiten für Filmpiraterie, also das illegale Verbreiten, Herunterladen und Streamen von Filmen und Serien. Um sich dagegen zu schützen, beauftragen Filmproduzenten und Rechteinhaber häufig Rechtsanwälte. Bekannt auf diesem Gebiet ist die Münchener Sozietät Waldorf Frommer. Waldorf Frommer zählt große Namen zu den eigenen Mandanten. So auch beispielsweise Warner Bros. Germany, den deutschen Ableger des Film-Riesen. Warner Bros. hält die Rechte an enorm vielen Filmen und Serien, darunter auch an der US-Comedyserie The Big Bang Theory. Dementsprechend wird Waldorf Frommer regelmäßig auch zum Schutz der Rechte an The Big Bang Theory tätig und verschickt Abmahnungen deswegen.

Abmahnung zu The Big Bang Theory - worum geht's?

Tagtäglich werden im Internet Urheberrechte an Filmen, Serien und Musik verletzt. Aktuell geschieht das primär über illegales Streaming und Filesharing. Jeder, der solche Dienste oder Foren nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Aus dieser folgen Ansprüche der Rechteinhaber auf Schadensersatz und Unterlassung. Im Falle von The Big Bang Theory bedeutet das also, dass Warner Bros. Germany Unterlassung und Schadensersatz verlangen kann. Um diese Interessen für den Mandanten durchzusetzen, verschickt Waldorf Frommer sogenannte Abmahnungen. Darin finden sich die zwei Begehren: Der Empfänger wird aufgefordert, mehrere hundert Euro Schadensersatz zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Was bedeutet die Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ernst zu nehmen und darf nicht ignoriert werden. Allerdings darf man in keinem Fall direkt an Waldorf Frommer zahlen oder die Erklärung unterschreiben! Ansonsten drohen hohe Folgekosten und rechtliche Probleme. Waldorf Frommer mahnt in der Regel die Inhaber desjenigen Internetanschlusses ab, über den Filesharing, Streaming oder illegale Downloads genutzt oder betrieben wurden. Das kann aber natürlich den Falschen treffen! Häufig sind andere Nutzer des Anschlusses verantwortlich, hin und wieder ist sogar der falsche Anschluss ermittelt worden. Dann muss der Empfänger einer Abmahnung in der Regel gar nichts zahlen! Allerdings kann auch derjenige, der tatsächlich verantwortlich ist, geschickt reagieren. Oft lässt sich der zu zahlende Betrag an Schadensersatz reduzieren und andere Konsequenzen können abgewendet werden. Man sollte also nicht voreilig reagieren, sondern Rat einholen!

Was ist zu tun? Kostenlose Erstberatung bei Werdermann | von Rüden!

Jede Abmahnung muss gesondert analysiert werden, denn jeder Fall enthält gegebenenfalls individuelle Komponenten. Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung an! Bis dahin sollte man aber folgende Schritte befolgen:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern nehmen Sie Ihre Rechte wahr! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch 49 30 965 35 855 sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit!

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