„The Lucky One – Für immer der Deine“ Waldorf Frommer mahnt ab

03.01.201863 Mal gelesen
Waldorf Frommer mahnt zu "The Lucky One - Für immer der Deine" ab. Wir helfen und erklären Betroffenen, was das bedeutet und was zu tun ist!

Waldorf Frommer soll Rechte an Warner Bros. Film schützen

Filmproduzenten und Rechteinhaber an Filmen und Serien ist der Schutz ihrer Urheberrechte in Zeiten des Internets besonders wichtig. Illegale Vervielfältigungen oder das Verbreiten der Filme über unautorisierte Streaming-Dienste soll verhindert bzw. geahndet werden. Weltweit engagieren die Unternehmen dafür Rechtsanwälte. In Deutschland hat die Tochtergesellschaft des Film-Giganten Warner Bros. die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mit dem Schutz ihrer Rechte beauftragt. Seit Jahren geht Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen nach und versucht, solche zu verhindern. Probates Mittel dafür sind sogenannte Abmahnungen. In letzter Zeit war der Film The Lucky One - Für immer der Deine aus dem Jahr 2012 vermehrt Gegenstand solcher Abmahnungen.

Wieso mahnt Waldorf Frommer zu The Lucky One ab?

Grundlage einer jede Abmahnung ist eine Urheberrechtsverletzung. Diese wird meistens durch Streaming oder sogenanntes Filesharing verübt. Sowohl die Nutzer, als auch die Betreiber von illegalen Streaming-Portalen und Filesharing-Foren verletzen die Rechte an dem jeweiligen Film oder der Serie. Im Fall von The Lucky One ist das zuletzt sehr häufig vorgekommen.

Die Folge dieser Rechtsverletzungen sind Ansprüche von Warner Bros. Germany. Die Firma kann von den Verantwortlichen Schadensersatz und Unterlassung verlangen. Diese beiden Begehren soll Waldorf Frommer durchsetzen. Dazu nutzt die Kanzlei Abmahnungen: In den Schreiben werden mehrere hundert Euro an Schadensersatz und die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Unter keinen Umständen sollte man diese Forderungen ohne anwaltlichen Rat erfüllen, ansonsten drohen erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen!

Wer wird abgemahnt? Was bedeutet das?

Die Abmahnung erhält in der Regel der Anschlussinhaber des Internetanschlusses, über den womöglich Filesharing oder Streaming von The Lucky One betrieben oder genutzt wurde. Das bedeutet aber, dass auch ein "Unbeteiligter" die Abmahnung erhalten kann. Entweder, weil die falsche IP-Adresse ermittelt wurde oder weil nicht der Anschlussinhaber, sondern andere Nutzer verantwortlich sind. Schon wegen dieser Ungenauigkeiten sollte nicht direkt gezahlt werden. Waldorf Frommer muss letztlich beweisen, dass der Abgemahnte tatsächlich die Urheberrechte verletzt hat.

Doch auch die "zu Recht" Abgemahnten können reagieren und müssen nicht direkt zahlen. Häufig lässt sich der Umfang des zu leistenden Schadensersatzes verringern. Manchmal müssen auch die tatsächlich Verantwortlichen nichts zahlen. Es ist eine Frage des Einzelfalls. Geht man hingegen direkt auf die Forderungen von Waldorf Frommer ein, wird es normalerweise teuer und unangenehm.

Was ist zu tun? Werdermann | von Rüden hilft kostenlos!

Wie zu reagieren ist und was für Konsequenzen der Empfänger einer Abmahnung erwarten muss, hängt vom Einzelfall ab. Unerheblich ist zunächst, ob die Abmahnung zu The Lucky One oder einem anderen Werk erfolgt ist. Vorläufig sollte man jedoch folgende Schritte befolgen:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Wir von Werdermann | von Rüden bieten überdies eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte überprüfen Ihren Fall. Sie erhalten von uns eine Einschätzung über die rechtliche Lage, Risiken, Chancen und mit welchen Kosten sie rechnen müssen. Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch 49 30 965 35 855 sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit!

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