Abmahnung durch den Online Fair Trade e.V.

Abmahnung
14.12.2017205 Mal gelesen
Informationen zu einer zweifelhaften Abmahnung des Vereins Online Fair Trade e. V. mit Sitz in Werl.

Der um den Vorstand Vitali Wambold und Marina Werner gegründete Verein Online Fair Trade e.V., Harkortstr. 3, 59457 Werl, spricht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus.

In einem aktuellen Fall (Stand: Dezember 2017) wird ein eBay-Händler wegen des Vorwurfs eines Wettbewerbsverstoßes zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten des Online Fair Trade e. V. aufgefordert. Zudem sollen Abmahnkosten in Höhe von pauschal 184,45 ? an den Abmahnverein gezahlt werden.

Zur Begründung dieser Forderungen wird dem abgemahnten eBay-Händler vorgeworfen, im Rahmen seines Angebots nicht ordnungsgemäß auf die Online-Plattform der EU zur Streitbeilegung, also auf die sogenannte OS-Plattform, hinzuweisen.

Der Online Fair Trade e.V. soll nach seinen Behauptungen dazu berechtigt sein, im Interesse seiner Vereinsmitglieder Wettbewerbsverstöße abzumahnen. Diese Abmahnbefugnis, also die sog. Aktivlegitimation, ergäbe sich aus § 8 Abs. 3 UWG, § 3 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG. Zu diesen Mitgliedern sollen - ebenfalls nach den Angaben des Vereins - u.a. Unternehmer für den Import und Export sowie für den Verkauf von Kleidung, Motorrad- und Autoteile nebst Zubehör, Werkzeug und Werkstattbedarf, Elektronikartikel sowie Handyzubehör und Sport- und Freizeitgeräte nebst Zubehör zählen.

Die Abmahnung wirft viele Fragen auf.

Weitere Informationen, die wir stets aktualisieren, finden Sie auf unserer Internetseite unter


https://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-online-fair-trade-e-v.html

Bei Fragen können Sie sich natürlich gern sowie zunächst auch für Sie unverbindlich im Rahmen eines kostenlosen Orientierungstelefonats an uns wenden.

Als auf den Gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Fachanwaltskanzlei verfügen wir über weitreichende Erfahrung mit Abmahnungen und können auch Ihnen helfen, taktisch sinnvoll auf eine Abmahnung zu reagieren.