Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Arte Fiori e.K. durch Kanzlei FAREDS

08.12.2017 37 Mal gelesen
Nachfolgend berichten wir über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Arte Fiori e.K., welche von der Kanzlei FAREDS ausgesprochen worden ist.

Bereits in der Vergangenheit hatten wir u.a. hier über wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Arte Fiori e.K. berichtet, die von der in Hamburg ansässigen Kanzlei FAREDS ausgesprochen worden waren. Seinerzeit ging es um Fehler in der Widerrufsbelehrung wie bspw. fehlerhafte Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist sowie fehlerhafte Belehrungen über die Rücksendekosten.

Aktuell mahnt die Arte Fiori e.K. erneut - ebenfalls vertreten durch dei Kanzlei FAREDS - Fehler in der Widerrufsbelehrung ab.

Stein des Anstosses ist eine Widerrufsbelehrung, die nicht korrekt hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist formuliert worden sein soll. Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung läge ein Wettbewerbsrechtsverstoß nach §§ 3, 3a, 5 UWG vor.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 887,02 Euro.

Sie sind von der Arte Fiori e.K. abgemahnt worden ?

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