Kanzlei Nimrod mahnt wegen Filesharing von Videospielen ab

Rechtsanwalt Johannes von Rüden
17.11.201789 Mal gelesen
Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod erhalten? Wir erklären, was das bedeutet und was zu tun ist!

Software-Entwickler beauftragen Kanzlei Nimrod

Nimrod ist eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei, die überwiegend auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig ist. Die Berliner Sozietät berät und betreut viele Firmen aus der IT-Branche, vor allem Entwickler von Videospielen. Videospiele sind - wie beispielsweise Filme auch - enorm anfällig für Urheberrechtsverletzungen. Täglich werden Spiele illegal im Internet verbreitet; über Download-Plattformen oder Foren, in denen sogenanntes Filesharing betrieben wird. Das wollen die Rechteinhaber (meist die Entwickler der Spiele) natürlich verhindern und ihre Ansprüche durchsetzen. Damit ist dann die Kanzlei Nimrod beauftragt. So kommt es, dass häufig zu Spielen wie Eurotruck Simulator, Landwirtschaftssimulator oder anderen beliebten Spielen abgemahnt wird.

Was ist eine Abmahnung und wieso mahnt Nimrod ab?

Wer Videospiele unautorisiert im Internet verbreitet oder die Bereitstellung anderer nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Durch diese Urheberrechtsverletzung haben die Inhaber der Urheberrechte an dem Spiel Ansprüche, gerichtet auf Schadensersatz und Unterlassung. Um diese Ansprüche auf kurzem Weg durchzusetzen, verschicken die Anwälte von Nimrod Abmahnungen. In diesen durchaus drastisch formulierten Schreiben fordert Nimrod stellvertretend für die Software Entwickler mehrere hundert Euro Schadensersatz. Zudem soll der Empfänger eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und oftmals noch die Anwaltskosten tragen. Für die Adressaten dieser Schreiben ist das erst einmal einschüchternd. Trotzdem: In keinem Fall darf man ohne weiteres zahlen oder unterschreiben. Ansonsten drohen weitere Kosten und rechtliche Konsequenzen!

Wer wird abgemahnt und was bedeutet das?

Die Kanzlei Nimrod ermittelt die vermeintlich Verantwortlichen über deren IP-Adressen. Abgemahnt wird sodann der Anschlussinhaber des Internetanschlusses, über den das Filesharing vorgenommen wurde. Das kann aber bedeuten, dass der Falsche die Post erhält. Denn zum einen könnten Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse gemacht worden sein, zum anderen ist der Anschlussinhaber nicht immer auch der Verantwortliche. Häufig sind es andere Nutzer des Anschlusses. Wenn das dargelegt wird, muss in der Regel gar nichts an Nimrod gezahlt werden. Ähnlich sieht es auch aus, wenn die Anwälte die Urheberrechtsverletzung gar nicht nachweisen können. Selbst wenn der tatsächlich Verantwortliche die Abmahnung erhält, kann der Betrag des zu zahlenden Schadensersatzes teilweise erheblich reduziert werden. Schon aufgrund dieser Unsicherheiten darf nicht gezahlt werden! Stattdessen sollte man schleunigst professionellen Rechtsrat suchen, um drohende Konsequenzen abzuwenden oder zu minimieren. Eine Abmahnung stellt den Empfänger also nicht vor vollendete Tatsachen.

Was ist zu tun bei einer Abmahnung von Nimrod?

Findet man eine Abmahnung im Postkasten, darf man nicht in Panik verfallen. Allerdings darf das Schreiben auch nicht ignoriert werden, vor allem muss innerhalb der genannten Frist ein Anwalt aufgesucht werden. Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte analysieren die Situation und zeigen Ihnen Ihre Chancen, etwaige Risiken und zu erwartende Kosten. Ohne Verpflichtung und ohne Druck! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch 49 30 965 35 855 sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit!

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