Waldorf Frommer mahnt weiter Verbraucher für Filesharing ab

Rechtsanwalt Johannes von Rüden
19.07.201793 Mal gelesen
Dich hoch spezialisierte Kanzlei Waldorf Frommer mahnt deutsche Haushalte wegen des sog. Filesharings ab...

Filesharing - immer mehr Anschlussinhaber erhalten Abmahnschreiben

Trotz Internetdiensten wie Amazon Prime, Sky und co., die sich großer Beleibtheit erfreuen, nutzen nach wie vor viele Deutsche das sog. Filesharing um sich einen unbegrenzten und kostenlosen Zugang zu Filmen und Serien zu verschaffen. Genau dieses Vorgehen wird vermehrt Gegenstand von Abmahnschreiben der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer geworden, die auf Verletzungen von Urheberrechten höchst spezialisiert ist. So kann das vermeintlich kostenfreie Filesharing teuer enden.

Tätig wird die Kanzlei bei Abmahnungen für die jeweiligen Inhaber der Rechte. Die vermeintlichen Täter einer Urheberrechtsverletzung erhalten ein Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer, in dem ihnen vorgeworfen wird, durch illegales Filesharing von Film, Musik und Softwares, die Urheberrechte der jeweiligen Rechtsinhaber verletzt zu haben. So soll die weitere illegale Verbreitung des Werkes im Internet unterbunden und auch für die Zukunft verhindert werden.

Die Adressaten eines solchen Abmahnschreibens werden durch Waldorf Frommer dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und außerdem Schadens- sowie Aufwendungsersatz zu zahlen.

"Filesharing" - wie kommt es dazu?

Das sog. Filesharing funktioniert dabei folgendermaßen: Filme und Serien werden auf den eigenen Computer heruntergeladen. Gleichzeitig werden die bereits heruntergeladenen Teile der Datei wieder anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Wer sich einen Film anschaut, lädt Dateien somit nicht nur runter, sondern im selben Moment auch wieder hoch. Dieser Vorgang bleibt vom Nutzer in der Regel unbemerkt! Es reichen bereits wenige Sekunden des vermeintlichen "Filmgenusses" aus, um diesen Vorgang auf den einschlägigen Portalen in Gang zu bringen.

Doch die entsprechenden Inhaber der Rechte möchten ihr Eigentum natürlich vor illegalen Down- und Uploads und der damit einhergehenden Verbreitung ihrer Werke schützen. Die Rechteinhaber beauftragen deswegen inzwischen Dienstleister, die auf ein solches Vorgehen spezialisiert sind, damit, einschlägige "Tauschbörsen" hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung zu überwachen. Wird ein Filesharing-Vorgang entdeckt, kann der Inhaber der Rechte durch die IP-Adresse den Täter zurückverfolgen und so feststellen, von wessen Anschluss aus die Datei angeboten worden ist.

Der Einzelfall entscheidet über die Haftung

Zunächst einmal sollten Adressaten einer solchen Abmahnung Ruhe bewahren und in keinem Fall unüberlegt und vorschnell handeln. Auch wenn Sie der Inhaber des Internetanschlusses sind, heißt das nicht automatisch, dass auch Sie der Täter der Rechtsverletzung sind. Es ist zwar möglich, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für die Rechtsverletzung eines Dritten über seinen Anschluss haften muss, aber auch dies muss zunächst im konkreten Fall überprüft werden. Der Vorwurf der Kanzlei gegenüber den Adressaten ist eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing oder illegalen Download.

Richtiges Vorgehen bei Abmahnung

Ob der jeweilige Adressat der Abmahnung im Endeffekt tatsächlich haften muss oder nicht kann nicht pauschal beurteilt werden. Dennoch sollte man sich zunächst an folgende Hinweise halten:

Folgendes Vorgehen sollten Sie beherzigen:

  1. Ruhig bleiben!

  2. Weder sofort zahlen, noch unterschreiben!

  3. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!

  4. Rechtsanwalt kontaktieren!

  5. Frist wahren!

Die Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet für alle, die bezüglich einer Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, eine kostenlose Erstberatung an! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch unter 49 30 200 590 770 sind wir gerne für Sie da!