Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Lydia Teiz, Römerstraße 17, 74706 Osterburken

Abmahnung
23.05.201789 Mal gelesen
Uns liegt erneut eine Abmahnung der Frau Lydia Teiz, Römerstraße 17, 74706 Osterburken, zur Prüfung vor. Betroffen ist das Angebot eines eBay-Händlers im Marktsegement Angelbedarf.

Abmahnung Lydia Teiz - Was wird gefordert ?

Mit Schreiben vom 19.05.2017 mahnt Frau Lydia Teiz über die von ihr bevollmächtigten Rechtsanwälte Reinhart | Kober | Großinsky folgende Verstöße ab:

1. Fehlende Grundpreisangabe
2. Widersprüchliche Widerrufsfristen
3. Fehlende Angaben zu Versandkosten
4. Fehlende Hinweise/Link zur OS-Plattform

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche in der vorformulierten Fassung "für jeden Fall zukünftiger Zuwiderhandlung ... eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- EUR" vorsieht, wird im Namen von Frau Teiz ferner die Erstattung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 12.000,- EUR gefordert, was in der Summe einen Betrag i.H.v. 805,20 EUR ausmacht.

Abmahnung Lydia Teiz - Was nun ?

Betroffenen empfehlen wir grundsätzlich, erhaltene Abmahnungen nicht zu ignorieren. Im Falle des Verstreichenlassens von Fristen drohen einstweilige Verfügungen/Klageverfahren. Ein bloßes Hinwarten ist nach unserer allgemeinen Einschätzung niemals zielführend.

Unser Tip: Handeln Sie besonnen. Gerade im Fall der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte 1.) deren Inhalt genau überlegt sein und 2.) künftiges Verhalten sorgfältig darauf ausgerichtet sein, um Vertragsstrafen zu vermeiden.  

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