Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Dressler Hehrs Gebauer Jentsch für SMT Handel UG erhalten?

Abmahnung
19.08.2016192 Mal gelesen
Aktuell wurde mir eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Dressler, Hehrs, Gebauer, Jentsch aus Bochum zur Bearbeitung vorgelegt.

Worum geht es in der Abmahnung?

Die Rechtsanwälte teilen in der Abmahnung mit, die SMT Handel UG aus Bochum zu vertreten. Diese handele mit Mobilkunkzubehör, Handyschalen, Handyteilen und Handys.

Meiner Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, sie biete auf der Handelsplattform eBay Waren an, ohne dabei über die Schritte zu informieren, die zum Vertragsschluss führen. Weiter biete meine Mandantschaft Waren an, ohne darüber zu informieren, ob der Vertragstext gespeichert wird.

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 865,00 ? auf Basis eines Gegenstandswerts von 15.000,00 ? gefordert.

Sind die Forderungen berechtigt?

Das Wettbewerbsrecht ist eine Spezialmaterie, bei welcher vertiefte Kenntnisse erforderlich sind, um festzustellen, ob die Abmahnung tatsächlich berechtigt ist. Daher ist hier dringend zu raten, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen, insbesondere auf der Plattform eBay, sind verbreitet. Dies sollte Sie jedoch nicht dazu verleiten, die Abmahnung einfach zu ignorieren und darauf zu hoffen, dass sich die Angelegenheit von selbst erledigt.

Wenn Sie nicht oder nicht richtig auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung reagieren droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung, die mit sehr hohen Kosten verbunden ist

So sollten Sie reagieren, wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben:

- Bleiben Sie ruhig und notieren Sie sich die an der Abmahnung genannten Fristen

- Nehmen Sie innerhalb der Frist Kontakt zu einem Anwalt auf und lassen Sie sich umfassend beraten

- Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zu den Abmahnern auf.

Ich verfüge über umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung wettbewerbsrechtlicher und urheberrechtlicher Abmahnungen. Gerne helfe ich Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht erhalten haben und erarbeite mit Ihnen eine auf Ihren individuellen Fall zugeschnittene Lösung.

Gerne können Sie mich für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles anrufen. Alternativ können Sie mir Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zukommen lassen. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht!