In der Vergangenheit hatten wir bereits hier über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Frau Lydia Teiz aus ähnlichem Anlass berichtet.
Was wird gerügt ?
Folgende Punkte werden von Frau Lydia Teiz abgemahnt:
1. Verstoß gg. Preisangabenverordnung (fehlender Grundpreis)
2. Fehlende Umsatzsteuer-ID im Impressum
3. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung (unterschiedliche Widerrufsfristen)
4. Fehlerhafte Informationen über anfallende Versandkosten
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird seitens der von Frau Teiz beauftragten Anwälte noch die Erstattung der Rechtsverfolungskosten für die ausgesprochene Abmahnung verlangt. In der uns vorliegenden Abmahnung werden diese auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 12.000,- EUR berechnet, woraus sich dann einschl. Auslagen ein Erstattungsanspruch von Frau Lydia Teiz von 805,20 EUR errechnet.
Sie haben eine Abmahnung von Frau Lydia Teiz erhalten ?
Wir beraten Sie bundesweit.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Rechtsanwalt Leiers
Direktkontakt mobil (auch außerhalb der Bürozeiten): 0178 - 635 44 35
oder eMail: ra.leiers@ius-flash.de
Tip:
- Beachten Sie unbedingt die gesetzte Fristen !
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf !
- Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügten Unterlassungserklärung !
- Zahlen Sie nicht vorschnell !
- Behalten Sie die Ruhe !
- Lassen Sie sich beraten !
Nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch, um sich zu informieren !
So funktionierts:
- Abmahnung per Fax oder eMail an uns senden,
- Ihre Kontaktdaten angeben,
- Wir rufen Sie zurück !
Entscheiden Sie erst danach verbindlich, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen möchten.