Abmahnung d. Kanzlei Diesel/Schmitt/ Ammer im Auftrag von Seven Media Systems wegen rechts- und wettbewerbswidriger Angebote auf der Plattform eBay

Abmahnung d. Kanzlei Diesel/Schmitt/ Ammer im Auftrag von Seven Media Systems wegen rechts- und wettbewerbswidriger Angebote auf der Plattform eBay
20.11.2015152 Mal gelesen
Die Kanzlei Diesel/Schmitt/Ammer mahnt im Auftrag von Seven Media Systems wegen rechts- und wettbewerbswidriger Angebote auf der Internethandelsplattform eBay ab. Vorwurf: Verletzung der Informations- und Widerrufsbelehrungspflichten. Es wird Aufwendungsersatz i.H.v. 1.112, 10 EUR gefordert.

Ausführungen zum Wettbewerbsverhältnis

In der vorliegenden Abmahnung wird berichtet, die Abgemahnte sei, ebenso wie die Seven Media Systems auf der Internethandelsplattform eBay gewerblich im Verkauf von Mobilfunkzubehör tätig. Hierbei wird beanstandet, dass die Abgemahnte als Privatnutzerin angemeldet sei. An der geschäftsmäßigen Nutzung des Profils der Abgemahnten ergäben sich jedoch "keine Zweifel".

Wie lautet der konkrete Vorwurf?

Die Kanzlei Diesel/Schmitt/Ammer rügt daher, dass die Abgemahnte sich durch die Anmeldung als private Nutzerin auf pflichtwidrige Weise Wettbewerbsvorteile verschaffe.

Aus der Unternehmereigenschaft ergeben sich folgende Pflichten, denen die Abgemahnte nicht nachgekommen sei:

  1. Auf dem Profil der Abgemahnten fehle der Hinweis auf das Widerrufsrecht des Käufers, welches ihm nach §§ 312c, 312 g BGB i. V. m. Artikel 246 EG BGB zusteht.
  2. Des Weiteren verstoße der Abgemahnte gegen Pflicht zur Anlegung eines Impressums gemäß § 5 TMG.
  3. Schließlich halte die Abgemahnte den Verbrauchern Rechte bei Mängeln an der Kaufsache vor. Dies rührt aus einer Verschiebung des Transportrisikos. Während beim Privatkauf auf eBay der Käufer das Transportrisiko trägt, ist es beim Verbrauchsgüterkauf (Unternehmer an Verbraucher) grundsätzlich der Unternehmer.

 

Was wird gefordert?

Aufgrund des gerügten Verhaltens macht die Kanzlei Diesel/ Schmitt/Ammer einen Unterlassungs- und Aufwendungsersatzanspruch gelten. Somit fügt die Kanzlei Diesel/Schmitt/Ammer eine Unterlassungserklärung bei, die die Abgemahnte in einer bestimmten Frist ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden soll.

Zudem werden die Kosten der anwaltlichen Vertretung der Abgemahnten mit einem Betrag von 1.112,10 EUR in Rechnung gestellt.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine ähnliche Abmahnung erhalten habe?

In solch einem Fall empfiehlt es sich überlegt vorzugehen. Überstürzen Sie nichts aber nehmen Sie die Abmahnung ernst. Es handelt sich nicht um eine leere Drohung oder einen Betrugsversuch. Ein Ignorieren der Abmahnung kann ein zum Beispiel ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen, das für Sie mit weiteren Kosten verbunden sein kann.

Dennoch empfehlen wir, unterschreiben Sie nichts voreilig, ohne sich anwaltlich beraten zu lassen. Gerne können Sie die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling kontaktieren. Die Sozietät Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte in Partnerschaft vertritt Ihre Rechte bundesweit im Urheber- und Medienrecht sowie im Gewerblichen Rechtsschutz. Wir beraten Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch und planen mit Ihnen die weiteren Schritte.

 

Ihr

Lars Hämmerling

 

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