Abmahnung durch FAREDS für Malibu Media LLC wegen des Erotikfilms "Make Love To Me"

Abmahnung
07.11.2015176 Mal gelesen
Die Kanzlei FAREDS aus Hamburg versendet weiterhin Abmahnungen im Auftrag der Malibu Media LLC wegen der illegalen Verbreitung von Filmen zur Erwachsenenunterhaltung in Internettauschbörsen.

Gegenstand der Abmahnung ist aktuell der Erotikfilm "Awe Inspiring Orgy".

Die Kanzlei FAREDS führt in dem Abmahnschreiben aus, dass die Malibu Media LLC mit Sitz in Kalifornien eine international operierende Filmproduzentin sei, die den Filmtitel "Awe Inspiring Orgy" eingenverantwortlich produziert habe und daher an dem Werk die ausschließlichen Nutzungsrechte gemäß § 19a UrhG halte.

Es wird behauptet, dass im Rahmen von Ermittlungen eines von der Malibu Media LLC beauftragten Softwareunternehmens festgestellt worden sei, dass das Filmwerk "Make Love To Me" zu einem bestimmten Zeitpunkt über den Internetanschluss des Abmahnungsempfängers über eine Tauschbörsensoftware  illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten worden sei.

Die Kanzlei FAREDS fordert den abgemahnten Anschlussinhaber im Namen ihrer Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Darüber hinaus wird behauptet, der Mandantschaft stünde im Falle einer Täterhaftung ein Schadensersatz in Höhe von 500,00 Euro zu. Weiter werden pauschale Ermittlungskosten in Höhe von 20,00 Euro und Anwaltskosten aus einem Streitweri von 1.520,00 Euro in Höhe von 215,00 Euro gefordert.

Die Gesamtforderung beträgt also 735,00 Euro.

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS im Auftrag der Malibu Media LLC wegen Filesharings von Filmen der Erwachsenenunterhaltung erhalten haben sollten Sie folgendes beachten:

- Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Ansonsten droht die Einleitung weiterer Schritte gegen Sie wie z.B. der Erlass einer einstweiligen Verfügung.

- Unterzeichnen Sie nicht ohne vorherige Beratung die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Zahlungserklärung

- Lassen Sie sich hinsichtlich der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung umfassend von einem Rechtsanwalt darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist.

Gegen eine Abmahnung wegen Filesharings kann sich der betroffene Anschlussinhaber inzwischen sehr häufig erfolgreich verteidigen.

Sofern der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich muss man überhaupt nicht für die angeliche Urheberrechtsverletzung geradestehen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Internetanschluss außer vom Anschlussinhaber selbst noch von weiteren Personen genutzt werden kann (Ehepartner, Mitbewohner einer WG, volljährige Familienmitglieder).

Aber auch dann, wenn es nicht möglich ist, eine Haftung als Täter oder Störer auszuschließen, können die geforderten Beträge mit anwaltlicher Unterstützung häufig deutlich reduziert werden.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber den Abmahnern.