Was Sie bei Abmahnung FAREDS erwartet?

Was Sie bei Abmahnung FAREDS erwartet?
26.06.2015112 Mal gelesen
Ist Ihnen folgendes passiert? Sind nichtsahnend zum Briefkasten gegangen, darin befand sich ein mehrseitiges Schreiben der Anwälte der Kanzlei FAREDS. Nach dem ersten durchlesen verstehen sie nur Bahnhof. Sie setzen sich an den PC um herauszufinden, was mit diesem Schreiben von FAREDS auf sich hat.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versenden Abmahnungen, in denen gegen Inhaber von Internetanschlüssen der Vorwurf erhoben wird, diese hätten Urheberrechtsverletzungen begangen.

Durch die Bank weg lautet der Vorwurf darauf, dass über Internet Tauschbörsen bzw. Filesharingsysteme ein Film oder Musik an andere Internetnutzer weiterverbreitet worden wären. Solche Internet Tauschbörsen bzw. Filesharing - Systeme basieren auf dem BitTorrent - Protokoll. Und, wer ein klein benutzt, der auf dem BitTorrent-Protokoll aufsetzt, der verbreitet immer dann, wenn er selbst etwas herunterlädt diese Datei auch gleichzeitig an andere Internetnutzer weiter.

In meiner Beratungspraxis habe ich es täglich mit Fällen zu tun, in denen die Abgemahnten mit diesem Vorwurf rein gar nichts anfangen können.

Was tun bei Abmahnung FAREDS

ich habe schon seit vielen Jahren mit Abmahnungen wegen des Vorwurfs der Nutzung von Internet Tauschbörsen zu tun. Die Rechtslage wurde in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Urteile von Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof konkretisiert. Selbst verständlich gilt im Rechtsstaat das nur derjenige als Täter haftet, der die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat oder aus anderem Grund (Gesetz) wie ein Täter haftet. Der springende Punkt bei einer Filesharing Abmahnung ist die Beweislage. Der Abmahner kann regelmäßig nur den Vorwurf erheben, das über eine bestimmte IP-Adresse eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden haben soll und dann denjenigen auf den der Internetanschluss "läuft" beschuldigen, dieser sei dafür verantwortlich.

Dafür hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2010 den Grundstein gelegt, als in der Entscheidung "Sommer unseres Lebens" festgestellt wurde, dass zugunsten des Abmahners eine  tatsächliche Vermutung gegen den Inhaber des Internetanschlusses spricht. Auf Grundlage dieser tatsächlichen Vermutung darf der Abmahner behaupten, dass der Inhaber des Internetanschlusses für die Rechtverletzung verantwortlich ist.

ABER: Der Inhaber des Internetanschlusses ist dem nicht schutzlos ausgeliefert. Ist der Vorwurf unzutreffend, muss dargelegt werden wir den Anschluss sonst genutzt hat. Dann sind die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in der Pflicht für ihre Mandanten den vollen Beweis der Rechtsverletzung durch den Inhaber des Internetanschlusses zu führen.

Mein Rat, wenn sie von FAREDS abgemahnt worden sind

Machen Sie sich klar, dass die Anwälte von FAREDS Profis auf ihrem Gebiet sind. Sie haben als Privatperson keine Chance, den Vorwurf der FAREDS Rechtsanwälte abzuwehren.

Ich biete Ihnen anwaltliche Vertretung in dem Fall, dass sie von FAREDS abgemahnt worden sind zum Pauschalpreis von 200 ?.

Sie erreichen mich unter: 06151 - 73475176

oder per E-Mail: mail@rechtsanwalt-kramarz.de

Mehr Informationen zu Abmahnungen von FAREDS finden Sie auf meiner Internetseite.