Abmahnung Fareds Rechtsanwälte: "Andreas Bourani- Auf uns" im Auftrag von Thomas Olbrich

Abmahnung
18.07.2014824 Mal gelesen
Fareds Rechtsanwälte fordern Unterlassungserklärung und machen Vergleichsangebot. Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "Frau Ella". Wie ist zu reagieren?

Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

Berichten zufolge mahnen die Hamburger Rechtsanwälte Fareds im Auftrag von Thomas Olbrich ab. Es handelt sich dabei um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an dem WM-Song: "Auf Uns" durch das unbefugte Verbreiten in Filesharing-Tauschbörsen bzw. Peer-to-Peer Netzwerken.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 389,50 Euro sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.
 

Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich einzelne Musiktitel oft auf anderen Tonträgern wie Samplern und Compilations wie z. B. "Bravo Hits" oder sogenannten "German Top 100 Single Charts" Containern befinden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass es für ein konkretes Musikstück mehrere Rechteinhaber gibt, wobei jeder einzelne dasselbe Werk durch mehrere Kanzleien abmahnen lassen kann. Es besteht von daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Empfänger dieser Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. 

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: 

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin