Abmahnung der Kanzlei Thomas Schäfer aus Bochum im Auftrag des Herrn Hubert Roeben wegen des Vorhaltens einer falschen Widerrufsbelehrung auf eBay – Abmahnschreiben vom 12.03.2014

Abmahnung
26.03.2014384 Mal gelesen
Uns wurde eine aktuelle wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Thomas Schäfer aus Bochum vorgelegt, die im Auftrag des Herrn Hubert Roeben aus Hattingen ausgesprochen wurde.

Die Abmahnung ist datiert auf den 12.03.2014. Herr Roeben verkauft über eBay ausweislich des Abmahnschreibens Unterwäsche unter dem Verkäufernamen "bero2009"

 

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Gefordert werden Kosten aus einem Streitwert von 2500, 00?, mithin 281, 30 ?.

 

Gerügt werden folgende Wettbewerbsverstöße:

 

Falsche Paragraphenkette in Widerrufsbelehrung, Verweis in Widerrufsbelehrung auf nicht mehr existente InfoV, fehlerhafte Belehrung über die Widerrufsfolgen

 

Keinesfalls sollte vorschnell die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Das Vorliegen der vermeintlichen Verstöße bedarf einer genauen Prüfung. Auch sollte das behauptete Wettbewerbsverhältnis näher überprüft werden.

 

Des Weiteren muss nach Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss.

 

Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen

 

Dies sollte durch eine vorherige Beauftragung eines fachkundigen Rechtsanwaltes unbedingt vermieden werden.

 

Parallel zur Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

  

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zurück.

Wir sind auf das Rechtsinstitut der Abmahnung spezialisiert und haben bereits mehrere tausend Abmahnungen in den letzten Jahren bearbeitet.

Wir sind Ihnen selbstverständlich auch dabei behilflich, Ihren Onlineauftritt gegen zukünftige mögliche Abmahnungen abmahnsicher zu gestalten. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie auch hier.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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