Abmahnung durch Sasse & Partner i.A.d. Splendid Film GmbH - " Outpost 3 - Operation Spetsnaz"

Abmahnung durch Sasse & Partner i.A.d. Splendid Film GmbH - " Outpost 3 - Operation Spetsnaz"
27.12.2013404 Mal gelesen
Momentan verschickt die Kanzlei Sasse & Partner für die Splendid Film GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Outpost 3 - Operation Spetsnaz".

Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Die Kanzlei Sasse & Partner wirft dem Abgemahnten vor, dass er den Horrorfilm "Outpost 3 - Operation Spetsnaz" innerhalb einer Online-Tauschbörse (p2p-Netzwerk) anderen Nutzern derselbigen zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht hat. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber, vorliegend der Splendid Film GmbH, zu ( § 19 a UrhG).

Was fordert Sasse & Partner vom Betroffenen?

Die Kanzlei Sasse & Partner fordert von dem betroffenen Anschlussinhaber zum Einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zum Anderen die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 Euro. Dieser Betrag umfasst die Kosten für den Schadensersatz und die Rechtsanwaltsgebühren.

Wie gehe ich bestmöglich gegen die Abmahnung vor?

Falls auch Ihnen eine Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner für die Splendid Film GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films "Outpost 3 - Operation Spetsnaz" zugekommen ist, sollten Sie sich an die folgenden Handlungsempfehlungen halten:

  1. Ruhe bewahren!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Nicht voreilig zahlen!
  4. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  5. Rechtsanwalt kontaktieren!
  6. Frist wahren!

Wichtig ist, dass Sie keine unüberlegten und vorschnellen Handlungen vornehmen, da Sie sich so gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden können. Vielmehr sollten Sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und diesen mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche beauftragen. Teilweise ist die Höhe der geforderten Zahlung nicht verhältnismäßig.

Um weitere Schritte der Gegenseite zu verhindern, sollten Sie sich die Ihnen gesetzte Frist notieren und einhalten.

Sollte ich die Unterlassungserklärung abgeben?

Die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige Prüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt abgeben. Oftmals ist sie viel zu weitgehend und daher für Sie nachteilhaft. In einem solchen Fall ist es ratsam die Unterlassungserklärung von Ihrem Rechtsanwalt zu Ihren Gunsten abändern zu lassen. Diese sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich nur auf die nötigen Angaben beschränken. Unser Team von Abmahnhelfer.de rät Ihnen von der Verwendung von in Internetforen vorhandenen Mustern einer modifizierten Unterlassungserklärung ab. Solche Vorlagen sind häufig von Laien verfasst worden und können daher Ungenauigkeiten enthalten, die Ihre Unterlassungserklärung im Ernstfall vor Gericht völlig wertlos machen können.

Was ist, wenn die IP-Adresse im Abmahnschreiben nicht mit meiner IP-Adresse übereinstimmt?

Grundsätzlich ist es so, dass sich die Abmahnung gegen den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse richtet.

Häufig melden sich Mandanten bei uns und fragen uns, wie es sein kann, dass die im Abmahnschreiben genannte IP-Adresse von Ihrer IP-Adresse abweicht. Wie es dazu kommen kann, erfahren Sie unter dem folgenden Link: http://www.abmahnhelfer.de/die-im-schreiben-genannte-ip-adresse-stimmt-nicht.

Wenn Sie sich sicher sind, dass weder Sie noch ein Dritter, der Zugriff auf Ihren Internetanschluss hat, die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kann aber auch ein Fehler in der Ermittlung der IP-Adresse unterlaufen sein. Im gerichtlichen Verfahren trägt die Gegenseite die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, melden Sie sich bei uns! Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 96535-855 an, in dem Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern können und eine erste anwaltliche Einschätzung erhalten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!