rka Abmahnung erhalten? Lesen Sie hier, was zu tun ist.

rka Abmahnung erhalten? Lesen Sie hier, was zu tun ist.
23.08.2013437 Mal gelesen
Abmahnungen von rka Reichelt Klute Assmann für die Koch Media haben oft Computerspiele wie „Metro: Last Light", „Hitman Absolution", „Sleeping Dogs", „Tomb Raider", „Dead Island" und „Dead Island Riptide" zum Gegenstand. Wir sagen ihnen, was Sie tun müssen.

Abmahnung RKA mit ? 1.500- oder ? 800-Forderung erhalten?

Uns liegen mehrere rka Abmahnungen vor. Diese Hamburger Rechtsanwälte gehen für ihre Auftraggeber Koch Media Deutschland und Koch Media Österreich gegen Internetanschlussinhaber vor, über deren Leistung illegal Computerspiele in p2p-Netzwerken angeboten wurden.

Was viele Eltern nicht wissen: Laden die Kinder PC-Spiele wie "Metro: Last Light", "Hitman Absolution", "Sleeping Dogs", "Tomb Raider", "Dead Island" und "Dead Island Riptide" herunter, so bieten die Kinder diese Spiele (oft unwissend) bereits während des Downloads anderen p2p-Usern zum Upload an. Sowohl das Herunterladen als auch das Anbieten ist in Deutschland strafbar.

Der Rechteinhaber Koch Media macht mit den Abmahnungen rka keine strafrechtlichen, sondern nur zivilrechtliche Ansprüche geltend. Je nach Computerspiel bzw. Rechteinhaber werden ? 800,00 oder ? 1.500,00 als Schadensersatz sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

Haften Eltern oder Anschlussinhaber grundsätzlich bei Abmahnungen?

Nein. Der Anschlussinhaber haftet nicht grundsätzlich, man vermutet jedoch zunächst, dass er selber der Täter war. Schließlich ist es sein Internetanschluss. Diese Vermutung ist jedoch entkräftet, wenn Dritte den Anschluss mitnutzen. 

Entscheidend ist, ob der Anschlussinhaber für das Handeln Dritter, z. B. Partner, Kinder oder Mitbewohner verantwortlich gemacht werden kann. Er hat zwar durch Bereitstellung des Anschlusses zur Tat beigetragen, diese Verantwortlichkeit wird jedoch durch zumutbare Pflichten eingeschränkt.

So haftet der Anschlussinhaber nach vielerlei Ansicht nicht für Ehepartner oder volljährige Kinder, und zwar ohne Prüfpflichten. Anders z. B., wenn der Anschlussinhaber regelmäßig LAN-Partys mit mehreren Freunden veranstaltet. Für minderjährige Kinder kann eine Haftung entfallen, wenn die Kinder einsichtsfähig sind und man vor der Ersttat eine Verbot der p2p-Netzwerknutzung ausgesprochen hat.

Je nach Einzelfall ist entscheidend, welche Pflichten bestanden haben und ob der Anschlussinhaber die Pflichten verletzt hat.

Lassen Sie uns die Abmahnung rka prüfen

Die Rechtslage ist kompliziert und weicht oft extrem von dem ab, was man in Internetforen liest. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist nicht immer notwendig. Sie ist lebenslang gültig und kann Vertragsstrafen von über ? 5.000,00 auslösen.

Der Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt lohnt sich immer. Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch und sagen Ihnen, ob Sie überhaupt eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen, darunter etliche der Kanzlei RKA aus Hamburg.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de.