Abmahnung durch WALDORF FROMMER, Negele Zimmel Greuter Beller, Sasse & Partner, WeSaveYourCopyrights, Bindhardt & Lenz o.a. wegen Filesharing

Abmahnung durch WALDORF FROMMER, Negele Zimmel Greuter Beller, Sasse & Partner, WeSaveYourCopyrights, Bindhardt & Lenz o.a. wegen Filesharing
21.06.2013313 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Kein Grund zur Panik! Dennoch gilt: Machen Sie keine Experimente. In der Regel sind diese Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ernst zu nehmen. Ein Ignorieren einer solchen Abmahnung kann teuer werden.

Ich helfe Ihnen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen im außergerichtlichen Verfahren.

Unterschiedliche Rechteinhaber der Musik-, Film- und Softwareindustrie lassen Urheberrechtsverletzungen abmahnen.  Unter anderem verschicken nachstehende Kanzleien für die unterschiedlichen Auftraggeber solche urheberrechtlichen Abmahnungen:

WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für die Warner Bros. Entertainment GmbH (The Dark Knight Rises)

Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller für die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD

Sasse & Partner Rechtsanwälte für die Splendid Film GmbH (Stolen)

Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die ReFX Audio Software Inc.(Nexus 2)

Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte für die Selfmade Records (Kollegah & Farid Bang: Jung, Brutal, Gutaussehend 2)

 

Dem jeweiligen Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, dass er über seinen Internetanschluss das urheberrechtlich geschützte Werke illegal anderen Tauschbörsennutzern zum Upload angeboten habe. Aufgrund dieser angeblich unberechtigten Vervielfältigung habe der jeweilige Rechteinhaber nun Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter werden Sie als Abgemahnter aufgefordert neben den Kosten der Abmahnung auch einen Schadenersatz an die Abmahnkanzlei zu überweisen. Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung pauschaliert die Abmahnkanzlei die Gesamtforderung aus Schadenersatz und Anwaltskosten zu einem sog. Vergleichsangebot.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar und bindet Sie ein Leben lang. Auch der geforderte Vergleichsbetrag ist meines Erachtens weit überhöht!

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. 

Ich verfüge über umfassende Erfahrungen im Bereich Filesharing und kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.  Ich weiß genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Ich vertrete Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de