Abmahnung WeSaveYourCopyrights erhalten? € 450 für 1 Lied zahlen? Was tun?

Abmahnung WeSaveYourCopyrights erhalten? € 450 für 1 Lied zahlen? Was tun?
10.05.2013529 Mal gelesen
Lesen Sie hier, was Sie bei einer Abmahnung von WeSaveYourCopyrights z. B. wegen des Liedes "Our Generation" (Rocco & Bass-T) tun müssen. Wir beraten Sie bundesweit bei einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch.

Worum geht es?

Anfang Mai 2013 erreichten uns zahlreiche Abmahnungen der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Namen der Liedrechteinhaber Sebastian Goeckede, Sven Gruhnwald und Alexcander Komlew. Diese behaupten, dass bereits in den Jahren 2009 und 2010 über den Internetanschluss des Abgemahnten das Lied "Our Generation" (Rocco & Bass-T) illegal zum Download angeboten worden sei. Sie verlangen eine strafgesicherte Unterlassungserklärung sowie einen pauschalen Schadensersatzbetrag von EUR 450,00.

Muss ich zahlen oder ist das Betrug?

Es liegt kein Betrug vor. Die Ermittlungsmethoden sind mittlerweile sicher. Man kann davon ausgehen, dass tatsächlich jemand das Lied "Our Generation" (Rocco & Bass-T)" zum Tatzeitpunkt angeboten hat. Das bedeutet nicht, dass das Lied zum Tatzeitpunkt auch heruntergeladen wurde. Das kann schon viel früher geschehen sein. Es reicht daher aus, wenn ein PC im Haushalt zum Tatzeitpunkt an war, auf dem sich das Lied befand.

Ich habe nichts gemacht! Muss ich trotzdem handeln?

Aus diesem Grund steht die Störerhaftung des Anschlussinhabers im Raum. Diese Störerhaftung kann man nicht einfach mit Floskeln wie "ich habe nichts gemacht" oder "das ist Betrug" von der Hand weisen. Oft waren es WG-Mitbewohner, die Kinder oder der Nachbar, der das WLAN mit nutzt. Diese Konstellationen begegnen uns täglich. In den allermeisten Fällen stellt sich später heraus, dass tatsächlich jemand die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Fraglich ist nur, ob der Anschlussinhaber hierfür als Störer haftet.

Wann haftet der Anschlussinhaber nicht?

In verschiedenen Fallkonstellationen kann die Störerhaftung entfallen, nämlich dann, wenn der Anschlussinhaber seine Prüfungs- und Überwachungspflichten eingehalten hat. Wie diese aussehen, ist Frage des Einzelfalls und kann in einem kostenlosen Telefonat mit uns besprochen werden.

Lassen Sie keine Fristen verstreichen!

Halten Sie unbedingt die Fristen ein, die in der Abmahnung genannt sind. Sonst kann der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen, was die Sache sehr teuer machen kann!

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Spezialisiert auf Filesharing-Abmahnungen
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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.