Abmahnung Lührs Rescue GmbH

Abmahnung
13.09.2012839 Mal gelesen
Informationen zu einer geschmacksmusterrechtlichen Abmahnung der Firma Lührs GmbH wegen des Vorwurfs des unberechtigten Verkaufs von Warnleuchten im Internet

Uns wurde heute eine Abmahnung der Firma Lührs Rescue GmbH vorgelegt.

In der Abmahnung gibt die Firma Lührs Rescue GmbH an, die ausschließlichen Rechte des beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Geschmacksmusters gemäß Nummer 402009004324-0001 inne zu haben.

Beanstandet wird seitens der Firma Lührs Rescue GmbH der Verkauf einer angeblich gegen das Geschmacksmuster verstoßenden Warnleuchte.

Die Firma Lührs Rescue GmbH lässt in der Abmahnung sodann durch ihre Rechtsanwälte dazu auffordern, das Anbieten, Bewerben und Inverkehrbringen des zu ihren Gunsten eingetragenen Geschmacksmusters unverzüglich einzustellen und fordert den Empfänger der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Zudem fordert die Firma Lührs Rescue GmbH einen Schadensersatz in Höhe von 500,00 ? ein.

Auch soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten in Höhe von 755,80 ? (Gegenstandswert 15.000 ?; 1,3 Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale) zum Ausgleich bringen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter

http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-luehrs-rescue-gmbh.html


Natürlich stehen wir Ihnen für Rückfragen auch gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns an....


Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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