Abmahnung German Top 100 vom 09.01.2012 - Es drohen Abmahnungen u.a. von Bindhardt Fiedler Zerbe, Kornmeier & Partner und Denecke & von Haxthausen

Abmahnung
27.01.20121276 Mal gelesen
Eine Abmahnung wegen des Vorwurf von Filesharing nur eines Songs beinhaltet in der Regel für Betroffene eine besondere Gefahr: Häufig steht diese im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainer. Es drohen weitere Abmahnungen! Hier am Beispiel der German Top 100 vom 09.01.2012,,,

Münster - Frankfurt - Januar 2012: In den German Top 100 Single Charts sind regelmäßig Songs verschiedener Rechteinhaber enthalten. Da die Rechteinhaber ihre vorgeblichen Ansprüche unabhängig voneinander verfolgen, droht Empfängern einer Abmahnung, die im Zusammenhang mit Filesharing der German Top 100 Single Charts steht, nicht nur der Erhalt einer Abmahnung, sondern weitere Abmahnungen durch andere Kanzleien / Rechteinhaber. Welche Abmahnungen drohen z.B. für die German Top 100 vom 09.01.2012?

  • Abmahnung Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe: Wegen des Vorwurfs von Filesharing dieser Ausgabe der German Top 100 drohen den Betroffenen gleich zwei unterschiedliche Abmahnungen. Die Kanzlei ist sowohl durch Bushido als auch durch die Interpreten der Gruppe "Culcha Candela", den Herren Graf pp. mit der Verfolgung von Urheberrechtsrechtsverletzungen durch Filesharing in Internettauschbörsen beauftragt. In der Ausgabe der German Top 100 vom 09.01.2012 sind die Songs:

enhalten.

Die Kanzlei fordert in Ihrem Abmahnschreiben die Empfänger auf, eine Unterlassungserklärung gegenüber den vorgenannten Rechteinhabern abzugeben und bietet weiter an, alle Forderungen gegen Zahlung von 400,-- ? abzugelten.

  • Abmahnung Kornmeier & Partner: Wie seit Monaten ist u.a. der Song "David Guetta feat. Sia - Titanium" platziert. Die Kanzlei Kornmeier & Partner spricht seit geraumer Zeit im Auftrag für die EMI Music Abmahnungen wegen Filesharing dieses Songs aus. Das Vergleichsangebot hier: 450,-- ?. Auch weiter Songs von "David Guetta" sind platziert. Auch hier drohen Abmahnungen!

 

  • Abmahnung Denecke & von Haxthausen: Die Kanzlei ist von der DigiRights Adminstration GmbHbeauftragt, anwaltliche Abmahnungen wg. Filesharing des Songs: "Lucenzo feat. Don Omar - Danza Kuduro" auszusprechen. Auch Denecke & von Haxthausen fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und bietet an, alle Forderungen der DigiRights gegen Zahlung eines Pauschalbetrags abzugelten.

 

Dies ist nur eine "Auswahl" von Abmahnungen die wegen des Vorwurfs von Filesharing der German Top 100 Single Charts vom 09.01.2012 drohen. Daneben drohen weitere Abmahnungen z.B. durch die FAREDS oder Wesaveyourcopyrights und weiteren Kanzleien. Die Forderungen können sich insgesamt auf mehrere tausende Euro summieren!

Betroffene, die eine Abmahnung wegen Filesharing der German Top 100 Single Charts erhalten haben, sollten daher direkt nach dem Erhalt der ersten Abmahnung einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Es gilt nicht nur die Verteidigungsmöglichkeiten gegen die erhaltene Abmahnung, sondern auch vorbeugende Maßnahmen zu prüfen.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in de rbundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten".

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch: Mo. - Frei.: 08 - 22 Uhr und Sa.: 09 - 21 Uhr.

Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.

Besuchen Sie auch unseren Blog mit Informationen zu aktuellen Abmahnungen unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de.