Filesharing-Abmahnungen: Wochenrückblick KW 44 (31.10.2011 – 04.11.2011)

Filesharing-Abmahnungen: Wochenrückblick KW 44 (31.10.2011 – 04.11.2011)
04.11.2011416 Mal gelesen
Welche Rechteinhaber haben diese Woche durch welche Kanzleien Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bzw. wegen Filesharing aussprechen lassen. Der Wochenrückblick der Kanzlei GGR Rechtsanwälte.

In der vergangenen Woche gingen unserer Kanzlei unter anderem Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Urmann Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Waldorf Frommer Rechtsanwälte, CSR Rechtsanwälte, Kornmeier & Partner Rechtsanwälte, Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte, Schutt Waetke Rechtsanwälte, Rasch Rechtsanwälte sowie von Rechtsanwalt Daniel Sebastian zu.

Es wurde u.a. die unerlaubte Verbreitung des Musikwerks "Titanium" des Künstlers David Guetta feat. Sia im Namen der EMI Music Germany GmbH & Co.KG durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner sowie im Auftrag der Kalypso Media GmbH der Datei "Tropico 4" durch die Schutt Waetke Rechtsanwälte verfolgt.

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wurde u.a. wegen der unberechtigten Verbreitung der Filmwerke "Blitz" und "Die Dunkle Macht" im Namen der Universum Film GmbH und der Tiberius Film GmbH & Co.KG abmahnend tätig.

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg ging aufgrund der illegalen Vervielfältigung der Musikalben "Heartbeat" der Künstlerin Sarah Engels und "Neighborhoods" der Künstlergruppe Blink 182 im Auftrag der Universal Music GmbH gegen die Abgemahnten vor.

Mit den Abmahnungen werden die Betroffenen aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Pauschalbetrag von bis zu 1.200,00 Euro zur Abgeltung der Ersatzansprüche des jeweiligen Rechteinhabers zu zahlen. Die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist in den meisten Fällen sehr knapp bemessen und dem Abgemahnten wird bei Verstreichen lassen der Frist die sofortige gerichtliche Durchsetzung in Aussicht gestellt. Der Betroffene soll so zur kurzfristigen Reaktion gezwungen werden, ohne sich rechtlichen Beistand zu suchen.

Betroffenen ist jedoch dringend zu empfehlen, sich trotz der Androhung der klageweisen Durchsetzung der Forderungen, anwaltliche Hilfe zu suchen.

Keinesfalls sollten die Forderungen der abmahnenden Kanzleien ungeprüft erfüllt werden. Wir empfehlen den Betroffenen, sich zunächst anwaltlich beraten zu lassen.

Weitere Infos erhalten Sie unter:

die-abmahnung.info