Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf und Frommer für die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH „Fever – Bullet for my Valentine (Album)“

Abmahnung
23.08.2011562 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Waldorf und Frommer aus München mahnen für die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen angeblicher unerlaubter Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerks im August 2011 ab.

Dem von uns beratenen Betroffenen wird vorgeworfen, das Musikwerk  "Fever - Bullet for my Valentine (Album)" auf einer Internettauschbörse anderen Nutzern unerlaubt zum Download angeboten zu haben.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 956,00 als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseite legen.

Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen auch nicht, voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Daher empfehlen wir grundsätzlich:

  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Nehmen Sie vorerst keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf.
  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.

Wir helfen Ihnen gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.

Rufen Sie uns einfach  an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per E-Mail oder Telefax. Wir unterbreiten Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot. Erst wenn sie damit einverstanden sind und uns einen Auftrag erteilen, fällt ein Beratungshonorar an.

Weitere Informationen zum Filesharing erhalten Sie auch auf unseren speziellen Internetseiten www.abgemahntworden.de