In den Abmahnungen heißt es, dass die Kanzlei Rasch gegen den Abgemahnten vorgeht, da über dessen Internetanschluss Tonaufnahmen zum Herunterladen verfügbar gemacht worden seien.
Beauftragt wurde die Kanzlei Rasch in beiden Fällen von den jeweiligen Rechteinhabern der Tonaufnahmen.
Für die Urheberrechtsverletzung verlangte die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte von den Abgemahnten die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie einer Vergleichsannahmeerklärung.
Folgende Titel wurden die Rasch Rechtsanwälte abgemahnt:
- "The Beginning - The Black Eyed Peas" (Musikalbum) - Universal Music GmbH
- "Cardiology - Good Charlotte" (Musikalbum) - EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Weitere Informationen zu diesen und anderen Abmahnungen der Kanzlei Rasch können Sie der Homepage unserer Kanzlei entnehmen:
http://www.die-abmahnung.info/
RA T. Röttger, LL. M.
GGR Rechtsanwälte
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