Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Clark’s R/C Modellsportartikel, Dormagen, wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (PAngV)

Abmahnung
10.06.2011474 Mal gelesen
Wir haben Kenntnis von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Clark’s R/C Modellsportartikel, Dormagen, wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) im Rahmen des Andienens von Artikeln über Fernabsatzverträge im Internet.

 

Neben der Geltendmachung von  Unterlassungsansprüchen wird im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung neben der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch selbstverständlich auch zur Erstattung der Rechsverfolgungskosten aufgefordert.

Die Abgabe einer zu weit gefassten strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens der Vertragsstrafe zu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden. Gerade im Bereich von Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung stellen wir fest, dass bei derartigen Verstößen die Abgabe einer (wenn auch modifizierten) strafbewehrten Unterlassungserklärung stark risikobehaftet ist, da sich leicht etwaige Fehler in künftige Angebote einschleichen können.

Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein - diese von einem erfahrenen Anwalt inhatlich entsprechend prüfen und konkret fassen, um das Risiko der Verwirkung einer späteren Vertragsstrafe möglichst gering zu halten.

Gleichzeitig fällt auf, dass die CLARK'S R/C Modellsportartikel selbst in erheblich gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstößt. Die Verstöße haben wir entsprechend gesichert.

Gerne beraten wir Sie. Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Leiers, für eine unverbindliche Ersteinschätzung auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 lediglich zu den üblichen Mobilfunktarifen.

 

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