"Dumpingpreise" bei Musikabmahnungen durch Rechtsanwälte Sasse & Partner?

"Dumpingpreise" bei Musikabmahnungen durch Rechtsanwälte Sasse & Partner?
25.01.20111471 Mal gelesen
Rechtsanwälte Sasse & Partner geben unaufgefodert einen Nachlass von 250,00 € nachdem zuvor eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde.

Nachdem der Unterlassungsschuldner nach erhaltener Abmahnung wegen des angeblich illegalen Filesharings des Filmwerks "Tekken" durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner im Auftrag der Rechteinhaberin Splendid Film GmbH keine weitere Erklärung bzgl. einer eventuellen Zahlungsbereitschaft abgab, folgte nun 4 Monate später ein weiteres Schreiben der Rechtsanwälte, in dem ein Vergleichsangebot in Höhe von "nur noch" 550,00 ? statt der ursprünglichen 800,00 ? gemacht wird. Um einen solchen Nachlass wurde gar nicht gebeten.

Es zeigt sich wieder einmal, dass sich das Abmahverhalten der einzelnen Rechteinhaber deutlich voneinander unterscheidet. Manche setzen bewusst hohe Beträge an, manche bewusst geringere Beträge. Manche unterbreiten in einem zweiten oder dritten Schreiben "Schnäppchen-Angbbote". Wir berichteten in diesem Zusammenhang bereits über das Angbeot der Rechtsanwälte Schalast & Partner, die nunmehr Digi Protect vertreten.

 

Anhand der Undurchsichtigkeit des Abmahnverhaltens können wir nur dazu raten, sich bei erhaltener Abmahnung anwaltlich beraten zu lassen. Sprechen Sie uns einfach an!