Sampler-Abmahnungen der Kanzlei Rasch - Gefahr von Folgeabmahnungen?

Sampler-Abmahnungen der Kanzlei Rasch  - Gefahr von Folgeabmahnungen?
08.10.20101384 Mal gelesen
Die bekannte, auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Rasch macht in jüngster Zeit vermehrt durch die Versendung von Abmahnungen auch im Bereich der Sampler (German TOP 100 Single Charts, Bravo Hits etc.) auf sich aufmerksam. Nachdem ursprünglich für den Rechteinhaber Universal Music fast ausschließlich der illegale Upload von Musikalben verfolgt wurde, hat man insoweit offensichtlich ein lukratives Zusatzgeschäft für sich entdeckt.

Die konkret abgemahnten Titel des Rechteinhabers Universal Music varieren je nach abgemahntem Chart-Container. Es werden jedoch stets gleich mehrere Titel in einer Abmahnung zusammengefasst:  So wurden etwa im Rahmen des Samplers "German TOP 100 Single Charts vom 26.04.2010" die Titel "Satellite", "Bee" und "Love me" der Sängerin Lena Meyer-Landrut, "Geboren um zu leben"(Unheilig), "Alors On Danse" (Stromae), "Hoffnung" (Jan Delay) sowie "I care for you" (Jennifer Braun) abgemahnt.

In einem jüngeren Chart-Conatainer (German TOP 100 Single Charts vom 13.09.2010) wurden demgegenüber etwa die Titel "Alors On Danse" (Stromae), "Elektrisches Gefühl" (Juli), "I Feel Immortal" (Tarja), "Fallen" (Volbeat), "Song For Sophie" (Aura Dione), "Tanzen" (Rockstroh), "Life Without You" (Stanfour) und "Boy Like You" (Charlee) in einer Abmahnung zusammengefasst.

Bemerkenswert ist dies deshalb, weil der letztgenannte Chart-Container neben den abgemahnten Songs noch weitere Universal-Titel beinhaltet, so etwa die Titel "Satellite" (Lena Meyer-Landrut) oder auch "Geboren Um Zu Leben", "Für immer" sowie "An Deiner Seite" der Gruppe Unheilig. So stellt sich zwangsläufig die Frage, aus welchem Grund diese weiteren Titel von der Kanzlei Rasch zunächst ausgeklammert werden. Möchte man sich für den Fall der bereitwilligen Zahlung durch den Abgemahnten eine Hintertür für Folgeabmahnungen offen halten?

Es dürfte sich mittlerweile herum gesprochen haben, dass es aus Sicht der Abgemahnten in aller Regel sinnvoll ist, nicht die dem Abmahnschreiben beigefügte vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungsserklärung blind zu unterschreiben, sondern eine eigene abgeänderte ("modifizierte") Erklärung zu erstellen. Für die Abmahnungen der Kanzlei Rasch gilt dies im besonderen Maße, da dort eine Unterlassung dahingehend gefordert wird, "geschütztes Repertoire der Unterlassungsgläubigerin (...) im Internet verfügbar zu machen" - im Falle eines großen Labels wie Universal Music eine sehr gefährliche, da immens weit gehende Erklärung.

Aufgrund der nicht vollständig auszuschließenden Gefahr einer Folgeabmahnung sollte seitens des Betroffenen jedoch zumindest erwogen werden, entsprechend zu recherchieren, um die eigene Unterlassungserklärung um die weiteren (nicht abgemahnten) Titel sodann ergänzen zu können.

Bei der rechtssicheren Formulierung einer solchen Unterlassungserklärung sind wir Ihnen bei Bedarf gern behilflich. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gern bei der Abwehr der Abmahnung insgesamt. Sprechen Sie uns einfach an oder senden Sie eine E-Mail an filesharing@aufrecht.de

Wenn Sie ganz allgemein zum Thema Filesharing-Abmahnung informieren möchten, legen wir Ihnen zusätzlichunsere umfangreiche FAQ ans Herz, abrufbar unter http://www.aufrecht.de/rechtsanwalt/urheberrecht/filesharing/filesharing-faq.html.