Abmahnungen der Kanzlei FAREDS für die MIG Film GmbH: Die Wikinger 2 und Gingerdead Man 2

Abmahnung Filesharing
28.07.2010513 Mal gelesen

 Die Kanzlei FAREDS  aus Hamburg mahnt zurzeit  im Namen der

MIG Film GmbH

wegen der Filmwerke "Die Wikinger 2 - Die Söhne Odins" 

und "Gingerdead Man 2" ab.


Verlangt wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dem Abgemahnten wird ein Vergleichsangebot von 850,00 EUR unterbreitet.

Behauptet wird, dass der Film über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten wurde. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung, dem Rechtsinhaber  erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß  verpflichtet sei.

Ob der Anschlussinhaber jedoch auf Schadenersatz oder für die Kosten der Abmahnung haftet, hängt vom Einzelfall ab. Ein Hinweis bietet die aktuelle Entscheidung vom BGH vom 12. Mai 2010.

Wie sollten man sich verhalten ?

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen, da der Abgemahnte sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren (einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage) riskiert. Dies führt zu weit höheren Kosten für den Abgemahnten.

Die geforderte Unterlassungserklärung  sollte jedoch in der vorgegebenen Form nicht abgegeben werde. Sie geht über das hinaus, was der Abmahner verlangen kann.  Sie sind nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung in der vorgegebenen Form zu unterzeichnen.

Die Erklärung ist daher unter fachkundigem Rat zu modifizieren.  Insbesondere wird oftmals das gesamte Repertoire der Rechteinhaber einbezogen, was weit über die Verletzungshandlung heraus geht. 

Hüten Sie sich auch davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären.  Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können. Dies gilt auch für Telefonate, protokolliert.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und Ihrer Vertretung bundesweit zur Verfügung, ebenso wie für ein erstes kostenloses telefonisches Informationsgespräch.