"German Top 100 Single Charts" – Universal Music GmbH - Abmahnung durch Rechtsanwälte Rasch Hamburg - Forderung 1200 € und Abgabe einer Unterlassungserklärung

"German Top 100 Single Charts" – Universal Music GmbH - Abmahnung durch Rechtsanwälte Rasch Hamburg - Forderung 1200 € und Abgabe einer Unterlassungserklärung
19.05.20102992 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch aus Hamburg (Adresse: Rechtsanwälte Rasch, An der Alster 6, 20099 Hamburg) versendet im Auftrag von Universal Music (Adresse: Universal Music, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin) Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing –Netzwerken bezüglich der "German Top 100 Single Charts".

Welche Forderung enthält die Abmahnung?

    * Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
    * Die Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes in Höhe von 1.200 €

Was wird abgemahnt?

Neuerdings mahnt die Kanzlei Rasch für Universal Music GmbH Bestandteile der Dateisammlung "German Top 100 Single Charts" ab. Abgmahnt werden alle Titel von Künstlern, die bei Universal unter Vertrag stehen. In uns vorliegenden Fällen werden die folgenden Titel abgemahnt:

Satellite (Lena Meyer-Landrut)
Bee (Lea Meyer-Landrut)
Love me (Lena Meyer-Landrut)
Alors on danse (Stromae)
Geboren um zu leben (Unheilig)
I care for you (Jennifer Braun)
Hoffnung (Jan Delay)


   

Was ist jetzt zu beachten?

1. Vermeiden Sie ein kostspieliges Gerichtsverfahren, indem Sie die Abmahnung nicht ignorieren und gesetzte Fristen nicht verstreichen lassen.

In urheberrechtlichen Abmahnungen werden meist Minimalfristen von 5 bis 7 Tagen gesetzt. Diese kurzen Fristen erscheinen im Vergleich zu Fristen in anderen Rechtsgebieten zu kurz. Mehrere Gerichte haben jedoch entschieden, dass aufgrund der Dringlichkeit bei Urheberrechtsverletzungen auch solche kurzen Fristen nicht zu beanstanden sind. Die Fristen sind daher unbedingt einzuhalten. Auch wenn Sie die Abmahnung nur durch einfachen Brief und nicht per Einschreiben erhalten haben, sollten Sie reagieren. Der Rechteinhaber bzw. die abmahnende Kanzlei ist nämlich lediglich verpflichtet nachzuweisen, dass die Abmahnung auf den Postweg gebracht wurde. Reagieren Sie nicht, kann bei einem zuständigen Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden.

2. Unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung!

Sie sind nicht gezwungen, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese enthält für Sie nachteilige Klauseln und kann entsprechend abgeändert werden. Hierzu sollte jedoch rechtlicher  Rat in Anspruch genommen werden, da die Unterlassungserklärung nicht beliebig abgeändert werden kann. Der Inhalt der Unterlassungserklärung muss sich an den individuellen Erfordernissen des Einzelfalls orientieren. Ob die Unterlassungserklärungen eher weit oder eng zu formulieren ist, richtet sich danach, in welchem Umfang Sie Musik/Filme/PC-Spiele in Tauschbörsen heruntergeladen bzw. zur Verfügung gestellt haben. Es kann in diesem Zusammenhang auch durchaus sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen gegenüber Rechteinhabern abzugeben, von denen Sie bisher nicht abgemahnt wurden, um Folgeabmahnungen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere, wenn in der ersten Abmahnung ein Musikstück abgemahnt wurde, welches Teil eines Samplers ist ( German Top 100, The Dome, Bravo Hits, Bravo Black Hits?).  In diesen Fällen besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.

3. Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag, die Höhe der eingeforderten Beträge ist oft zu hoch.

Die Rechteinhaber fordern in den Abmahnungen Anwaltskosten und Schadenersatz, der angeblich durch die öffentliche Zugänglichmachung des Films/des Musikstücks/des PC-Spiels entstandenen sein soll. Wie der Schaden konkret entstanden ist und wie hoch er sein soll, können die Rechteinhaber meist nur schwer nachweisen. Dass die Rechtsanwaltskosten aufgrund der Vielzahl gleichartiger Schreiben tatsächlich entstanden sind, dürfte zweifelhaft sein. Die Erfahrung zeigt, dass sich die geforderten Beträge oft deutlich reduzieren lassen.

4. Verhindern Sie weitere Abmahnungen von anderen Rechtsanwälten bzw. Rechteinhabern

Gerade bei den "German Top 100 Single Charts" besteht ein erhöhtes Risiko von Folgeabmahnungen. Neben den oben genannten 7 Titeln, für die Rasch abmahnt, befinden sich noch weitere 93 Titel auf dem Sampler. Aus Erfahrung können wir sagen, dass hier damit zu rechnen ist, noch für weitere Titel, die sich auf dem Sampler befinden, abgemahnt zu werden. Solche Folgeabmahnungen sind jedoch vermeidbar und sollten aufgrund der hohen, oft überhöhten, Abmahnkosten auch vermieden werden. Kontaktieren Sie uns. In einem ersten unverbindlichen und kostenfreien Gespräch informieren wir Sie gerne über die weiteren möglichen Vorgehensweisen.
    Hotline: 49 (0) 30 - 206 269 -24 Mo-Fr. 8.00-21.00 Uhr, Sa So 10.00-18.00
E-Mail: mail@abmahnung-hilfe.info

 Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg

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                   Fon: 49 (0) 30 - 206 269-22
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                   www.abmahnung-hilfe.info