Abmahnungen von Rechtsanwalt Dr. Bente für Tele München Fernseh GmbH: New Moon- Biss zur Mittagsstunde

Abmahnung Filesharing
18.05.2010 1511 Mal gelesen
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente, Partner der Kanzlei Diesselhorst Bente von Lojewski aus Berlin, mahnt weiterhin im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH ab

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente,  Partner  der Kanzlei Diesselhorst Bente von Lojewski aus Berlin mahnt weiterhin im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH ab.  Nunmehr allerdings mit eigenem Briefkopf und unter neuer Adresse.

Gegenstand der Abmahnungen ist der Film New Moon - Biss zur Mittagsstunde (Twilight Saga: New Moon).

Verlangt wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dem/der Abgemahnten wird ein Vergleichsangebot von 956,00 unterbreitet. Interessant hierbei ist, dass der Betrag bei Diesselhorst Bente von Lojewski für die gleiche Verletzungshandlung noch 806,00 EUR betrug.

Behauptet wird, dass der Film über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten wurde.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte ohne fachkundige anwaltliche Beratung nicht unterschrieben werden, ebenso nicht entsprechende Verpflichtungserklärungen. Die vorgegebenen Erklärungen gehen über das hinaus, was der Abmahner verlangen kann. Eine Erklärung ist daher unter fachkundigem Rat zu modifizieren.

Weiterhin sind die von den abmahnenden Kanzleien verlangten Schadenersatzforderungen meist nicht zu zahlen. Der Bundesgerichtshof lässt in einer aktuellen Entscheidung vom 15. Mai 2010 zwar zu, dass der abgemahnte Anschlussinhaber die Abmahnkosten zu tragen hat, aber nicht ohne weiteres den Schadenersatz.

Auch schließt der BGH soweit ersichtlich eine Deckelung der Abmahnkosten nicht in jedem Fall aus.  Da die Urteilsbegründung noch nicht veröffentlicht ist, ist eine abschließende Bewertung zurzeit nicht möglich.

Ob der Anschlussinhaber  auf Schadenersatz haftet, ist daher jeweils sorgfältig zu prüfen. Insbesondere ist anhand des Einzelfalls festzustellen, ob die von der Rechtsprechung geforderte Einhaltung von Sorgfalts- und Prüfungspflichten erfolgt ist. Gerade jedoch, wenn Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Haushalt leben, sind diese fast ständig zu kontrollieren.

Auch wenn Sie alle Ihre Sorgfalts- und Prüfpflichten erfüllt haben, sollte eine Reaktion auf eine Abmahnung stets erfolgen. Es reicht nicht aus, eine Abmahnung als "Abzocke" in den Mülleimer zu werfen. Die Rechtsprechung und der Gesetzgeber geben dem Rechteinhaber ein Instrumentarium in die Hand, sich gegen Rechtsverletzungen zu wehren. Genauso steht dem Abgemahnten das Recht zu, sich gegen Abmahnungen zu verteidigen. Aber dieses Recht muss er auch wahrnehmen.

Hüten Sie sich auch davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können. Wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei, die Erfahrungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes oder des Urheberrechts hat.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne bundesweit für die Beratung und Entwicklung einer individuellen Strategie zur Verfügung.