Abmahnung Michael Jackson – Bad Special Edition für Sony Music Entertainment Germany GmbH

Abmahnung Filesharing
18.05.2010591 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten! Nutzen sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline (MO – FR 9.00 bis 18.00 Uhr – außer an gesetzlichen Feiertagen) 0800 / 100 41 04

Die Waldorf Rechtsanwälte mahnen für die Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Vielzahl von Musiktiteln und -alben ab. Aktuell ist u.a. betroffen das Album "Bad (Special Edition)" von Michael Jackson.

In der uns vorliegenden Abmahnung soll der angebliche Urheberrechtsverstoß aus Juli 2009 stammen. Dies ist nach unserer Einschätzung ein erheblich zurückliegender Zeitraum.

Gefordert werden € 856,00.

Wir können nicht raten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung sofort zu unterzeichnen. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung.

 

BGH I ZR 121/08 ? ab jetzt unbekümmert Musik tauschen?

Kann man jetzt unbekümmert Musik oder sonstige geschützte Werke im Internet öffentlich zur Verfügung stellen bzw. "öffentlich zugänglich machen?, wie das Gesetz es nennt?

Die Antwort auf diese Frage lautet weiterhin ganz klar "nein?.

Die Rechteinhaber haben weiterhin aus dem Urherrechtsgesetz die Mögilchkeit, Ansprüche gegen diejenigen geltend zu machen, die unberechtigt gechützte Werke herunterladen und damit kopieren oder auch für andere öffentlich zugänglichmachen, wie es regelmäßig in Internettauschbörsen geschieht.

Wichtig: Das Urteil betrifft im Speziellen den Umstand, dass der durch die Abmahnung in Anspruch genommene nicht der Täter oder auch ein Teilnehmer an der rechtswidrigen Tat war. Dies konnte im Verfahren bewiesen werden.

 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de .

Feil Rechtsanwälte

 
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