Mehrfachabmahnung - vorbeugende Unterlassungserklärung

Abmahnung Filesharing
07.05.20103226 Mal gelesen
Es stellt sich inzwischen für viele Betroffene die Frage, ob eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte...

In der Beratungspraxis erhält man in den vergangenen paar Monaten immer häufiger Kenntnis davon, dass diejenigen, die einmal Adressat einer urheberrechtlichen Abmahnung geworden sind, auch noch häufiger derartige Schreiben erhalten und einerseits zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung aufgefordert werden und andererseits eine Zahlung in jeweils nicht unbeträchtlicher Höhe leisten sollen.

Häufig wird als Grundlage für mehrere Abmahnugen ein Verstoß gegen ein solches Werk angenommen, welches sich auf einem Sampler mit mehreren Werken befunden hat. Beispielhaft sind hier die "TOP 100" von verschiedenen Daten zu nennen, aber auch etwa "Apres Ski Hits".

Man sollte sich bei dem Vorliegen einer solchen Abmahnung, die ein Werk von einem Sampler betrifft, sehr genau überlegen, ob man sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärungen abgibt.

Diese Unterlassungserklärungen können dafür sorgen, dass etwaige Unterlassungsansprüche nicht mehr im Wege einer kostenpflichtigen Abmahnung geltend gemacht werden können.

Es gilt jedoch zu bedenken, dass - wenn man sich tatsächlich absichern möchte - eine erhebliche Anzahl an vorbeugenden Unterlassungserklärungen versandt werden müsste, da eine deutlich dreistellige Anzahl von Abmahnernm derzeit im Bereich des Urheberrechts bekannt ist.

Weiterhin sollte man in seine Überlegungen bezüglich der Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung einbeziehen, dass damit nicht etwa Schadensersatzansprüche verhindert werden können. Das bedeutet, dass jeder einzelne Verstoß, er sonst im Wege der Abmahnung verfolgt worden wäre, auch weiterhin Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann.

 

Dennoch ist es durchaus in manchen Fällen sinnvoll, sich durch die Abgabe vorbeugender Unterlassungserklärungen abzusichern.

Gerne beraten wir Sie auch hierzu persönlich.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: boenig(at)recht-freundlich.de

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www.die-abmahnung.de

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