Abmahnung der Kanzlei Nümann Lang wegen Filesharing - "Culcha Candela - Monsta"

Abmahnung Filesharing
07.05.20101462 Mal gelesen
Die Kanzlei Nümann Lang aus Karlsruhe verschickt aktuell Abmahnungen im Auftrag der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH wegen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an der Tonaufnahme „Monsta“ der Künstlergruppe „Culcha Candela“. Die behauptete Urheberrechtsverletzung soll dabei durch Anbieten des Songs „Monsta“ in Tauschbörsen im Internet (sog. Filesharing) begangen worden sein.

In den Abmahnungen wird behauptet, die Urheberrechtsverletzung sei durch ein spezialisiertes Unternehmen beweissicher dokumentiert worden. Hierbei werden unter anderem der Tatzeitpunkt, die im Internet in Tauschbörsen angebotene Datei, Provider des vermeintlichen Rechtsverletzers sowie der Filesharing-Client, mit dem die Aufnahme "Monsta" im Internet zum Download angeboten worden sein soll, aufgeführt.

Die Kanzlei Nümann Lang führt in der Abmahnung an, die Herausgabe der Daten des Providers des mit der Abmahnung angeschriebenen vermeintlichen Rechtsverletzers per Gerichtsbeschluss erwirkt zu haben. Nach den Ausführungen der Kanzlei Nümann Lang soll damit die in der Abmahnung behauptete Rechtsverletzung feststehen. Allerdings wird der angeführte Gerichtsbeschluss nicht mit der Abmahnung übersandt.

Aus diesem Grund fordert die Kanzlei Nümann Lang die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und bietet an, die Angelegenheit gegen Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450,00 Euro zu erledigen. Hierzu wird eine Reaktionsfrist für den Abgemahnten von ca. 10 Tagen gesetzt, allerdings ab Datum der Abmahnung, nicht ab deren Zugang, sodass in der Regel weniger Zeit für den Abgemahnten zur Reaktion bleibt.

Nach Ausführungen zu den geltend gemachten Forderungen folgen ausführliche Darstellungen zur Rechteinhaberschaft bzw. Berechtigung zur Abmahnung der Firma Styleheads sowie zur angeblichen ausnahmslosen Verantwortlichkeit des Adressaten der Abmahnung, selbst wenn dieser den gerügten Urheberrechtsverstoß womöglich gar nicht begangen hat.
Überdies wird aufgezeigt, welche Kosten auf den Abgemahnten zukämen, falls dieser das unterbreitete Vergleichsangebot nicht annehmen möchte. Diese Kosten sollen sich regelmäßig auf 1.253,80 Euro belaufen.

Es wird in den Abmahnungen der Kanzlei Nümann Lang mitgeteilt, sämtliche behaupteten Tatsachen könnten in einem etwaigen Gerichtsverfahren beweisen werden. Ein solches wird ebenfalls in Aussicht gestellt, falls das in der Abmahnung der Kanzlei Nümann Lang unterbreitete Angebot nicht angenommen werden sollte.

Auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht als angenehme und vergleichsweise kostengünstige Variante erscheint, eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und die geforderte Zahlung zu leisten, so kann nur davon abgeraten werden.
Derartige Abmahnungen sollten im Zweifel einer qualifizierten juristischen Prüfung unterzogen werden. Denn es muss weder ein Anspruch auf die generelle Abgabe einer solchen Erklärung bzw. einer Erklärung in der beigefügten Form noch ein Zahlungsanspruch in der geltend gemachten Höhe seitens der Firma Styleheads gwegen vermeintlicher Rechtsverletzung an dem Lied "Monsta" gegen den Abgemahnten bestehen. Es sollte zudem der Fokus nicht nur auf den geforderten Geldbetrag gelegt werden. Eine einmal abgegebe Unterlassungserklärung hat nämlich 30 Jahre Gültigkeit. Daher sollte insbesondere deren Abgabe bzw. die Form der Abgabe sorgfältig bedacht werden.