Abmahnung Culcha Candela – Monsta

Abmahnung Filesharing
19.04.20101164 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Aktuell wird für die Künstlergruppe Culcha Candela das Musikstück "Monsta" abgemahnt. Rechteinhaber ist die Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH. Die Abmahnungen werden ausgesprochen durch die Kanzlei Nümann Lang. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Dezember 2009 stammen. Wieder wird nicht angegeben, welches Unternehmen den angeblichen Urheberrechtsverstoß ermittelt hat. Es heißt in der Abmahnung nur wie folgt:

"Unsere Mandantschaft hat daher einen auf die Ermittlung und Dokumentation von Internet-Kriminalität spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen beauftragt. Dieses Unternehmen überwacht die Filesharingnetzwerke hinsichtlich rechtswidriger Angebote der oben genannten Tonaufnahme."

Dies genügt nach unserer Auffassung nicht, um beurteilen zu können, ob hier zu Recht ein entsprechender Anspruch geltend gemacht wird, insbesondere, da die technischen Daten, z.B. die IP-Adresse oder der Hash-Wert, nicht wirklich nachvollzogen werden können.

Daher empfehlen wir dringend, vor einer Reaktion auf die Abmahnung zunächst den Sachverhalt weiter aufzuklären. Alternativ kann über eine modifizierte Unterlassungserklärung nachgedacht werden. Eine Zahlung sollte nicht ohne weiteres und ohne anwaltliche Beratung erfolgen.

 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

Feil Rechtsanwälte

 
Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
 
Rufen Sie uns an. Wir beraten deutschlandweit sofort.
Mit Erfahrung aus über 1.000 Abmahnfällen!
 
Unser Ziel: Sie zahlen nichts an Abmahner!
 
Besuchen sie auch unseren Onlineshop unter www.shopanwalt.de .