Abmahnung Moses Pelham - Martin Haas – Glashaus – Neu durch Kanzlei Schalast - 290 EUR

Abmahnung Filesharing
11.04.20101828 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Auch im April mahnt die Kanzlei Schalast & Partner für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze degitaler Medien mbH ab. Diese ist nach Aussage der Kanzlei Schalast & Partner mit der Wahrung der rechtlichen Interessen der Herren Moses Pelham & Martin Haas beauftragt. Eine Vollmacht wird nicht vorgelegt. Die entsprechende Bevollmächtigung wird nur anwaltlich versichert.

Es geht u.a. um die Tonaufnahme "Glashaus ? Neu". In der Abmahnung wird ausgeführt, dass eine Kopie der vorgenannten Tonaufnahme in einer bestimmten Datei enthalten gewesen sein soll. Dies ist insoweit bemerkenswert, da andere Abmahnkanzleien sich zu diesen Punkten nicht so eindeutig festlegen. Nach den Ausführungen der Abmahnungen müsste dann die Tonaufnahme insgesamt in der weiter beschriebenen Datei enthalten gewesen sein. Dies ist aber nicht weiter nachzuvollziehen.
 
Gefordert werden 290,00 €. Hier ergibt sich in der Praxis das Problem, dass möglicherweise eine anwaltliche Beratung die Angelegenheit verteuert. Hier ist allerdings zu bedenken, dass es bei den Abmahnern nicht nur allein auf eine Betrachtung der Geldbeträge ankommen sollte. Die Gefahr einer zukünftigen Vertragsstrafenzahlung ist nicht zu unterschätzen. Die Unterlassungserklärung gilt 30 Jahre.

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

Feil Rechtsanwälte

 
Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
 
Rufen Sie uns an. Wir beraten deutschlandweit sofort.
Mit Erfahrung aus über 1.000 Abmahnfällen!
 
Unser Ziel: Sie zahlen nichts an Abmahner!
 
Besuchen sie auch unseren Onlineshop unter www.shopanwalt.de .