Abmahnungen von Bushido und Constantin Film Verleih GmbH

Abmahnung Filesharing
10.04.20101572 Mal gelesen
Auffälliges Zusammenwirken von Bushido und Constantin Film Verleih GmbH - Urheberrechtsverletzung bezüglich desselben Films "Zeiten ändern Dich" von verschiedenen Seiten abgemahnt

In unserer Kanzlei mehren sich die Hinweise von Mandanten, daß Constantin Film Verleih GmbH, vertreten durch die Kanzlei Waldorf auf München, und "Bushido", vertreten durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler u.a. aus Linden bezogen auf denselben Film, nämlich "Zeiten ändern Dich", Urheberrechtsverletzungen abmahnen.

 

Unsere Mandanten wurden also 2x abgemahnt, zum einen wegen der Verletzung er ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte bezüglich der Filmproduktion, zum anderen wegen der Verletzung der Urheberrechte an den Musikwerken, die im Film enthalten sind.

 

Dabei ist auffällig, daß bei unseren Mandanten aber in den jeweiligen Abmahnschreiben unterschiedliche IP-Adressen angegeben wurden. Da nur ein Computer vorhanden ist, von dem aus tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde, muß also die in einer Abmahnung angegebene IP-Adresse falsch ermittelt worden sein.

 

Es sollte daher unbedingt auf die angegebenen technischen Daten geachtet werden, da es in der letzten Zeit nicht so selten ist, daß in den Abmahnschreiben schlicht falsche Daten genannt werden, so daß auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte! Auch wenn die Abmahnung grundsätzlich berechtigt ist, sollte man sich anwaltlich beraten lassen, weil die geltend gemachten Anwalts- und Schadensersatzkosten oft viel zu hoch gegriffen sind.